Heft 24 vom 29.11.1991 3/25-26 scan 2026-05-29

Gesetzliche Verankerung von kommunalen Frauenbeauftragten



Gesetzliche Verankerung von kommunalen Frauenbeauftragten

Konstanz. Die Frauenbeauftragte der Stadt Konstanz hat sich der Forderung angeschlossen, in Baden-Württemberg das Amt der Frauenbeauftragten zu institutionalisieren. Einen entsprechenden Beschluß hatte die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten Baden-Württembergs auf ihrer Tagung am 17/18. Oktober in Mannheim beschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft fordert darin, die Gemeinde/Landkreisordnung um einen Passus zu ergänzen, wonach die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Mann und Frau auch Aufgabe von Gemeinden und Landkreisen sei. „Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hat die Gemeinde/der Landkreis hauptamtliche Frauenbeauftragte zu bestellen", heißt es in dem Beschluß. Im Süden der BRD, so argumentiert die Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten, käme der Prozeß der Institutionalisierung bisher nur sehr schleppend voran. Im Land BadenWürttemberg seien erst 27 hautamtliche Frauenbeauftragte tätig. In Bundesländern mit entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sieht es dagegen viel besser aus: So gibt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bereits über 200, in Brandenburg fast 100 Beauftragte. — (jüg)

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