Heft 25-26 vom 12.12.1991 3/25-26 scan 2026-05-29

Landtag lehnt Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge aus der Türkei ab



Landtag lehnt Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge aus der Türkei ab

Es ist ein gutes halbes Jahr her, daß die Deutschen ihr Herz für das kurdische Volk entdeckten. Nach den brutalen Massakern der Soldateska Saddam Husseins an der kurdischen Bevölkerung ging ein allgemeiner Aufschrei des Entsetzens durch die bundesdeutsche Gesellschaft. Spenden für die notleidende kurdische Bevölkerung wurden gesammelt. Der Oberbürgermeister ordnete höchstpersönlich an, daß ein Transparent wieder angebracht wurde, das zur Solidarität mit dem kurdischen Volk aufforderte. Auch der Konstanzer Gemeinderat zeigte sich von seiner großzügigen Seite und stellte für Hilfsaktionen zugunsten dieses Volkes 10000 DM zur Verfügung.

Während auf bundespolitischer Ebene sogar die Forderung nach einem Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes im Gespräch war, fällte die Innenministerkonferenz die Entscheidung, daß Kurden und Kurdinnen zumindest vorerst nicht mehr abgeschoben werden dürfen.

Auch Baden-Württemberg stimmte dieser Entscheidung zu. Innenminister Schlee machte aber schon damals in einem Schreiben an den AK Asyl BadenWürttemberg klar, daß er keinesfalls einem generellen Bleiberecht für kurdische Flüchtlinge zustimmen werde. Der Abschiebestopp war auf Ende Juni dieses Jahres befristet, wurde dann allerdings nochmals um weitere drei Monate verlängert. Seit Oktober darf nun wieder ganz rechtsstaatlich abgeschoben werden.

Ein Antrag der Grünen im Landtag mit dem Ziel, über dieses Zeitraum hinaus Abschiebungen in Türkei auszusetzen, scheiterte in der Landtagssitzung vom 16. Oktober knapp: 27 Abgeordnete stimmten für diesen Antrag, 31 stimmten dagegen und 4 enthielten sich der Stimme. Die Landtagssitzung ist zum einen deshalb erwähnenswert, weil es nicht selbstverständlich ist, daß SPD und FDP in scharfer Form die Verhältnisse in der Türkei kritisieren und sich der Forderung nach einem Abschiebestopp anschließen. Zum anderen trat Landrat Maus in dieser Debatte unrühmlich hervor. Er begründete für die Regierungsfraktionen, warum man erstens nichts genaues weiß — „Es gibt auch andere Beschreibungen. Wir sehen immer wieder, daß da Aussage gegen Aussage steht.“ — und zweitens, daß der Landtag nach Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes glücklicherweise auch gar nicht mehr die rechtliche Kompetenz hat, einen solchen Beschluß zu fällen. Seinem Kollegen Fleischer (nomen est omen!) blieb es vorbehalten, deutlich zu machen, worin sich die Landesregierung für kompetent erklärt: „Wir werden unsere konsequente Abschiebepraxis fortsetzen.“ Diese Drohung ist leider ernst zu nehmen. — (woi)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.