Heft 1 vom 13.01.1992 4/1 scan 2026-06-06

Zwangsverteilung: Flüchtlinge sollen nach Bayern und Sachsen verlegt werden



Zwangsverteilung: Flüchtlinge sollen nach Bayern und Sachsen verlegt werden

Konstanz. Ende letzten Jahres ordnete das Regierungspräsidium Freiburg auf Grundlage eines Erlasses des Innenministeriums Baden-Württemberg die Verlegung von 22 Flüchtlingen aus Konstanz in Sammellager der neuen Bundesländer an. Begründet wurde diese Maßnahme mit dem angeblichen Überhang von Flüchtlingen, die zu diesem Zeitpunkt in Baden-Württemberg lebten. Ziel sei eine Angleichung der Aufnahmequoten der einzelnen Bundesländer, was bedeutet, daß speziell die neuen Bundesländern, aber auch Bayern weitere Flüchtlinge aufnehmen müßten. Bei den betroffenen Flüchtlingen handelt es sich um Personen, die bereits von der Zentralen Anlaufstelle Baden-Württembergs in Karlsruhe Konstanz, zugewiesen waren und sich dort aufhielten. Diesen Asylbewerbern wurde erst am Tage vor ihrer festgesetzten Abreise in die neuen Bundesländer eine sog. „Zuweisungsentscheidung" des zuständigen Rechts- und Ordnungsamtes zugestellt.

Verschärft wurde die Situation für die betroffenen Flüchtlinge dadurch, daß auch Familienangehörige willkürlich auf unterschiedliche Orte verwiesen und Minderjährige von ihren Familien getrennt wurden. Bürokratisch Verantwortlich für diese Schweinerei im Regierungspräsidium Freiburg ist Herr Eyrich (Tel. 0761/70891 96).

Diese Entscheidung stellt vor dem Hintergrund der Möglichkeit, auch neu in Baden-Württemberg eintreffende Asylbewerber in die betroffenen Länder zu verweisen, eine weitere bürokratische Schikane gegenüber den Flüchtlingen dar, die wie Vieh zwischen den einzelnen Ländern hin und her verschütt werden und damit natürlich jeglicher Möglichkeit beraubt werden, sich irgendwo sozial einzugliedern.

Ihre Zuweisung in die neuen Bundesländer stellt für zudem für sich genommen eine eindeutige Verschlechterung ihrer Situation dar. Nicht so sehr, weil sie dort mehr von faschistischen Überfällen bedroht sind als in der Alt-BRD — dies beweist leider der erst letzte Woche verübte brutale Anschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Waldkirch bei Freiburg — sondern weil es dort weder Strukturen noch ausreichend politische Aktivistinnen gibt, die den Flüchtlingen eine irgendwie geartete Unterstützung geben könnten. Der bürokratischen Willkür sind dort noch weitaus weniger Grenzen gesetzt als hier. Die Chance, eine Arbeit zu finden und so etwas Bargeld zu verdienen, sind in Regionen, wo bis zu 50% der Menschen von Kurzarbeit und Erwerbslosigkeit betroffen sind, ebenso äußerst bescheiden.

Die vor Weihnachten anberaumte Zwangsverteilung konnte auf Grund massiver Proteste doch noch abgewendet werden; pünktlich zum neuen Jahr stand sie jedoch wieder auf dem Plan. Die Liste, der zur Verteilung anstehenden Flüchtlinge, war unverändert.

Dem massiven Protest der betreuenden Sozialarbeiterinnen, aber auch der Intervention von Höfel, dem Leiter der Konstanzer Ausländerbehörde, der so diese Umverteilung nicht mittragen wollte, ist es jedoch zu verdanken, daß zumindest vorläufig das Regierungspräsidium Freiburg von einer Durchsetzung der Zwangsverteilung in dieser Form absah. Die Familien werden jetzt nicht getrennt und die ursprünglich vorgesehene Zuweisung nach Sachsen findet nicht statt. Stattdessen werden die Flüchtlinge nach Bayern verteilt, womit sie nach Auskunft der betreuenden Sozialarbeiterinnen auch einverstanden sind. Mindestens zwei Flüchtlinge droht allerdings nach wie vor akut die Zwangsverlegung in die neuen Bundesländer. Wir dokumentieren im Folgenden Auszüge aus einem Protestschreiben v. RA Rudi Haenel, das dieser im Namen des AK Asyl an die Verantwortlichen geschrieben hat.— (woi)

„Wir protestieren entschieden gegen eine solche Vorgehensweise, die menschenunwürdig und in keiner Weise rechtsstaatlich ist. Wir fordern die Stadt Konstanz, das Innenministerium Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Freiburg, das Bundesamt in Zirndorf und alle beteiligten Stellen auf:

> Asylbewerber nur direkt von der Zentralen Anlaufstelle in Karlsruhe in die neuen Bundesländer zuzuweisen, und nicht, wenn sie bereits einem anderen Ort in Baden-Württemberg zugewiesen waren und sich dort aufgehalten haben.

> Den Betroffenen die Zuweisungsentscheidung innerhalb einer rechtsstaatlich angemessenen Frist zuzustellen, die so bemessen ist, daß den Asylbewerbern die Gelegenheit bleibt, die Zuweisungsentscheidung abzuwägen, zu prüfen, ob ihnen an den zugewiesenen Orten in den neuen Bundesländern keine Gefahr für Leib und Leben droht, und gegebenenfalls rechtzeitig Rechtsmittel gegen die Zuweisung einlegen zu können.

> Die Erstanhörung weiterhin in Karlsruhe durchzuführen, weil eine ausreichende Beratung und ein ausreichender Rechtsschutz in den neuen Bundesländern noch nicht gewährleistet ist.

> Auf keinen Fall Verwandte, die im Familienverband leben wollen, gegen ihren Willen an verschiedenen Orten unterzubringen.“

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.