Innenministerium beschneidet Rechte der Personalvertretung.
Innenministerium beschneidet Rechte der Personalvertretung.
Im Oktober 1991 hatte der Personalrat der Polizeidirektion Heidelberg Abgeordnete aller Fraktionen zu einer Personalversammlung mit dem Thema „funktionsgerechte Bewertung des Polizeiberufes“ eingeladen. Eine vom Innenministerium beantragte einstweilige Verfügung, die dem Personalrat verbieten sollte, Politiker einzuladen, wurde damals vom Verwaltungsgericht Karlsruhe — „aus formalen Rechtsgründen“ — abgelehnt. Jetzt hat diese Gerichtsbehörde dem Dienstherrn in vollem Umfang recht gegeben: Die Teilnahme von Abgeordneten sei unzulässig gewesen, Personalversammlungen dürften keine „Foren parteipolitischer Auseinandersetzung“ werden. - (evc)