Politische Gefangene in Südafrika
Politische Gefangene in Südafrika
Fortschritte bei der Beseitigung der Apartheid?
Im Dezember vergangenen Jahres rief die Vollversammlung der Vereinten Nationen alle Staaten auf, wieder Kultur-, Wissenschafts- und Sportbeziehungen zu Südafrika aufzunehmen. In der entsprechenden Erklärung der Vollversammlung zum Thema Apartheid heißt es zur Begründung, Südafrika habe Fortschritte bei der Beseitigung der Rassentrennung gemacht. Zwar räumte das Komitee ein, daß die Gewalt im Lande fortdauere, dennoch war es einmütiger Beschluß, daß alle Staaten ihre Wirtschaftssanktionen gegen Südafrikaprüfen und aufheben sollten.
Diese Erklärung kam nicht ganz unerwartet. Seit der südafrikanische Staatspräsident de Klerk seinen Willen zur Reform und Gesprächsbereitschaft mit Teilen der Befreiungsbewegung signalisiert hat, sprachen (westliche) Medien und Politikerinnen von der großen Wende zur Demokratie im Apartheidstaat. Nachdem dann sogar erste, wenn auch vom Ergebnis her eher magere Gespräche zwischen Regierung und ANC stattgefunden hatten, beeilten sich insbesondere Staaten wie Großbritannien und die USA, ihre Sanktionen gegen Südafrika aufzuheben. Vergeblich wurde von Teilen des schwarzen Widerstands darauf hingewiesen, doch erst Ergebnisse abzuwarten und nicht auf bloße Ankündigungen und Lippenbekenntnisse de Klerks hin mit Aufhebung der Sanktionen zu reagieren. Denn einige zentrale Forderungen, ohne deren Erfüllung die Apartheid nicht beseitigt werden kann, wie allgemeines Wahlrecht nach dem Prinzip: ein Mensch, eine Stimme, wurden von der Regierung grundsätzlich abgelehnt. Zwar räumte sie inzwischen — sehr zum Unmut der weißen Apartheidanhänger rassistischer und faschistischer Couleur — das Wahlrecht auch für Schwarze prinzipiell als notwendig ein. Dazu bedarf es allerdings einer Änderung der bestehenden Verfassung, die aber ohne die Stimmen der nicht wahlberechtigten schwarzen Bevölkerungsmehrheit nicht durchzusetzen ist.
Hauptthema der Medien in Bezug auf Südafrika war jedoch über Monate hinweg neben Lobhudeleien auf den „fortschrittlichen" de Klerk vor allem das Lamento über die eskalierende Gewalt in den Townships. Tenor: Wie könne man je auch nur an eine Regierungsbeteiligung der Schwarzen denken, solange diese nur danach trachteten, sich gegenseitig umzubringen. Nur'zögerlich wurde bekannt, daß diese Gewalt vom Staat und seinen Organen unterstützt, teilweise auch initiiert wurde und wird. Die Inkatha-Partei von Mangosuthu Buthelezi, die — neben der Polizei — bei den Gewalttätigkeiten in den Townships eine wesentliche Rolle spielt, wird von der weißen Minderheitsregierung ausgehalten. Trotz Versicherungen de Klerks, dies werde sich ändern, läuft diese Unterstützung insgeheim weiter.( Laut Informationen der „Weekly Mail" zahlt die südafrikanische Armee eine Million Dollar jährlich für ein paramilitärisches Ausbildungslager im Stammesgebiet der Zulu, in dem eine schlagkräftige Inkatha-Truppe ausgebildet wird.)
Wichtiger Punkt in de Klerks Katalog der Versprechungen war, alle politischen Gefangenen freizulassen. Die Diskrepanzen in Bezug auf die Definition politische(r) Gefangene(r) waren dabei von Anfang an klar. Die Befreiungsbewegung sprach von Hunderten von politischen Gefangenen, die Regierung nur von ein paar Dutzend. Inzwischen wurden einige Menschen freigelassen — darunter auch Vier der Sharpeville Six. Die Vereinigung Anwälte für Menschenrechte in Südafrika geht jedoch von einer Zahl von 300 Personen aus, die bis heute aufgrund politischer Aktivitäten einsitzen. Dabei handelt es sich in der Hauptsache um Mitstreiterinnen der Gewerkschafts-, Bürgerrechts- und Jugendbewegung, die in der Zeit zwischen 1984 und 1989 verurteilt worden sind. Die Regierung leugnet diese Tatsache, sie bezeichnet alle noch Inhaftierten schlicht als „Kriminelle“.
Gerade am Beispiel der Sharpeville Six zeigt sich die halbherzige und zynische Freilassungspolitik der südafrikanischen Regierung. Es wurden nicht etwa alle Sechs zur selben Zeit freigelassen, sondern zu Beginn lediglich Duma Joshua Khumalo und Oupa Diniso (im Juli 91). Erst nachdem die beiden, zusammen mit den Angehörigen der noch Inhaftierten, aktiv wurden und unter anderem Petitionen an die Botschaften der USA, Großbritanniens und der BRD in Pretoria richteten, mit der dringenden Aufforderung, bei der Regierung auf die Freilassung der anderen vier hinzuwirken, reagierte de Klerk und setzte erneut zwei auf freien Fuß. Wie lange die beiden letzten noch auf festgehalten werden, steht in den Sternen. Dabei hängt es tatsächlich nur vom Goodwill der Regierung ab, rechtliche Handhaben gibt es zur Genüge. Das geht auch aus einer Stellungnahme der bereits zitierten Vereinigung Anwälte für Menschenrechte hervor, die sich im November 1991 zum Thema politische Gefangene geäußert hat. Darin heißt es: „Wir sind der Ansicht, daß die Freilassung der politischen Gefangenen ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden kann und nicht länger ein Hindernis oder Problem darstellen sollte. Der Staatspräsident und die Regierung haben eine ganze Reihe rechtlicher Möglichkeiten zur Verfügung ... um die Gefangenen freizulassen. Das wäre für uns ein Zeichen politischer Reife, die wir (bei der Regierung) bisher schmerzlich vermissen.“ Und weiter: „. . . wir glauben, daß diese Angelegenheit ein Problem darstellen wird solange, bis alle politischen Gefangenen frei sind. Wenn die Regierung nicht zugeben will, daß es sich um politische Gefangene handelt, so soll sie bei dieser Ansicht bleiben. Sie hat trotzdem die juristische Handhabe, sie auf freien Fuß zu setzen. Die Freilassung von 300 Gefangenen wird wohl unsere Gesellschaft nicht auf den Kopf stellen. Wenn die Regierung kein Problem damit hat, („normale") Straftäter zu amnestieren, so kann sie auch kaum gute Gründe anführen, Menschen festzuhalten, die aufgrund politischer Aktivitäten verurteilt worden sind.“
In der Petition der Angehörigen politischer Gefangener an die Botschaften wird ebenso die Freilassung aller noch Inhaftierten gefordert. Ein solcher Schritt, so heißt es, „könnte uns und der ganzen Welt hinlänglich demonstrieren, daß die südafrikanische Regierung es ernst meint mit ihrem Reformwillen". Dieser Schritt ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Und so gäbe es eigentlich auch gute Gründe, die Sanktionen gegen Südafrika aufrecht zu erhalten oder vorübergehend sogar zu verschärfen — vorausgesetzt natürlich, die westlichen Staaten hätten es je ernst gemeint mit ihrem Interesse an einer Beseitigung der Apartheid selbst zuungunsten eigenen wirtschaftlichen Profits. -(ang)