Vertrauensleute gegen rassistischen Terror
Vertrauensleute gegen rassistischen Terror
Es hat lange gedauert bis sich auch einige gewerkschaftlich organisierte Kollegen und Kolleginnen, die bei der Stadt Konstanz beschäftigt sind, öffentlich zu den Pogromen gegen Asylsuchende und ArbeitsemmigrantInnen geäußert haben. Die Diskussionen haben dabei gezeigt, daß die staatlich organisierte Kampagne gegen Flüchtlinge bis weit ins gewerkschaftliche Lager hinein Wirkung erzielt hat. Vor diesem Hintergrund ist es ein Erfolg, daß die Resolution nicht beim allgemeinen Blabla gegen Gewalt stehen bleibt, sondern konkrete Forderungen an diejenigen, die mit Flüchtlingen und Arbeitsemigrantinnen zu tun haben, formuliert. — (red)
Resolution der ÖTV-Vertrauensleute der Stadtverwaltung Konstanz: Gegen den rassistischen Terror! Solidarität mit Asylsuchenden und ausländischen Kolleginnen und Kollegen! Wir sind entsetzt über die andauernden Überfälle gegen Asylsuchende und hier arbeitende ausländische Kolleginnen und Kollegen.
Die Verantwortung für diese rassistischen Gewaltakte tragen auch die gesellschaftlichen Gruppen, die seit Monaten mit immer neuen Horrorszenarien den Wunsch vieler Menschen, nach Deutschld. zu kommen und hier Asyl zu beantragen, zum existentiellen Problem dieses Landes erklären. Ein solches ist es nämlich nicht.
In der Stadt Konstanz lebten Ende September 1991 405 Asylsuchende, davon waren 129 in Containern, 153 in größeren Häusern und 123 in Wohnungen im Stadtgebiet untergebracht. Diese - gemessen an der gesamten Einwohnerzahl von Konstanz kleine Zahl von Menschen trägt keine Verantwortung für die immer weitere Kreise erfassende Wohnungsnot. Die Ursachen für diese sind vielmehr in einer verfehlten Wohnungspolitik der regierenden Parteien zu suchen. Diese meinten vor Jahren feststellen zu müssen, es bestehe kein Bedarf mehr für sozialen Wohnungsbau.
Ebensowenig sind die in Deutschland lebenden Asylsuchenden für die seit Jahren bestehende Arbeitslosigkeit in Millionenhöhe verantwortlich. Lange Jahre waren sie mit einem generellem Arbeitsverbot während der Dauer ihres Asylverfahrens belegt; erst im Juli dieses Jahres wurde es aufgehoben. Auch heute dürfen Asylsuchende nur solche Arbeiten übernehmen, für die weder Deutsche noch EG-AusländerInnen auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die in Deutschland arbeitenden Ausländer und Ausländerinnen leisten im übrigen seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Wohlstands in diesem Land.
► Die Asylsuchenden haben ihre Gründe hierher zu kommen und sie haben das Recht darauf, diese in einem rechtsstaatlichen Verfahren darzulegen.
► Sie benötigen menschenwürdige Unterkünfte und sie bedürfen des Schutzes vor rassistischem Terror.
Ihnen steht das Recht zu, sich wie jede/r andere hier Arbeit zu suchen und sofern sie keine finden, haben sie ein Recht auf Unterstützung.
► Es darf keine Abschiebungen dieser Schutz suchenden Menschen geben, solange ihnen in ihrer Heimat Folter und Tod drohen.
Wir rufen die Kollegen und Kolleginnen, die mit Ausländern und Ausländerinnen arbeiten, dazu auf, sich bei ihrer alltäglichen Arbeit in diesem Sinne für Asylsuchende einzusetzen. Alle anderen Kollegen und Kolleginnen fordern wir auf, wo immer sie mit Rassismus in ihrem Alltag konfrontiert sind, diesem entschieden entgegenzutreten.