Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen aufgehoben
Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen aufgehoben
Am 29. 1. entschied in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht, das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen sei wegen Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung von Mann und Frau verfassungswidrig und verstoße außerdem gegen EG-Recht. Besonders benachteilige es Frauen bei der Stellensuche für Tätigkeiten, die mindestens auch teilweise nachts geleistet werden müßten. Ihre Feststellung, daß Nachtarbeit für alle Menschen schädlich ist, hinderte die Richter nicht. Zur gleichen Zeit forderte die stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende, Frau Ursula Engelen-Kefer, vor 300 Teilnehmern auf einer Kundgebung in Karlsruhe die Ausweitung des Nachtarbeitsverbots auf weitere Beschäftigungsgruppen. — (rub)