Heft 3 vom 16.02.1992 4/3 scan 2026-06-06

ÖTV-Bezirkskonfcrenz Baden-Württemberg fordert die Aufhebung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse vom 25. / 26. Oktober 1973 und vom 29./30. Januar 1981.



ÖTV-Bezirkskonfcrenz Baden-Württemberg fordert die Aufhebung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse vom 25. / 26. Oktober 1973 und vom 29./30. Januar 1981.

Die 13. ordentliche ÖTVBezirkskonferenz der ÖTV BadenWürttemberg am 12. /13. Dezember 1991 hat gegen die Empfehlung der Antragskommission beschlossen, der Gewerkschaftstag solle die Unvereinbarkeitsbeschlüsse zu den „Problemen des politischen Extremismus“ vom 25-/26. Oktober 1973 und vom 29./30. Januar 1981 aufheben und die Wiederaufnahmebedingungen insofern abändern, daß von Kolleginnen keine Erklärung mehr abgegeben werden muß, in welcher früheren politischen Aktivitäten abgeschworen wird. Die genannten Unvereinbarkeitsbeschlüsse beziehen sich auf die „Tätigkeit für oder die Unterstützung von linksextremen Gruppierungen“. Zu diesen linksextremen Organisationen zählen „beispielsweise die KPD, die KPD/ML und die von ihnen gegründete .Revolutionäre' oder ,Rote Gewerkschaftsopposition', die sogenannten Arbeiter-Basis-Gruppen sowie die anderen Gruppierungen mit gleichen oder ähnlichen Zielen“ (Beschluß des ÖTV-Hauptvorstandes vom 25.Z26. Oktober 1973). Der Unvereinbarkeitsbeschluß des ÖTV-Hauptvorstandes vom 29./30. Januar 1981 bezieht sich konkret auf die Volksfront gegen Reaktion. Faschismus und Krieg. — (Io)

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