Heft 4 vom 21.02.1992 4/4 scan 2026-06-06

Prozeß wegen Totschlags gegen ehemaligen Skinhead: 5 Jahre Jugendhaft



Prozeß wegen Totschlags gegen ehemaligen Skinhead: 5 Jahre Jugendhaft

Am 11. Februar verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Ravensburg den 19jährigen Mario Radovanovic zu 5 Jahren Jugendhaft. Er hatte am 15. Juni 1991 vor dem Friedrichshafener Lokal „Bleibtreu" den Angolaner Agostinho C. erstochen.

Entgegen der Behauptung Radovanovic’s, er sei von Agostinho C. angerempelt worden, ergaben die ZeugInnenaussagen, das der Angolaner längere Zeit in der Nähe des Skinheads stand und von diesem provoziert worden ist. Die meisten Zeuginnen wurden auf den Streit durch die Rufe „Scheißneger“ und „White Power“ aufmerksam. Es konnte aber nicht geklärt werden, wer was gerufen hat.

Radovanovic hatte bis 1989 der Nationalen Front (NF) nahegestanden und einmal als Ordner der Deutschen Volksunion (DVU) bei einer Veranstaltung in Friedrichshafen fungiert. Das er sich von diesen lossagte, war glaubhaft. An seinen Beziehungen zu Skinheads und an seinem Rassismus änderte sich nichts.

„Man hat sich an diesem Tag systematisch auf die Neger eingeschossen“, sagte der Anwalt der Witwe Agostinhos im Prozeß zum Tattag. Radovanovic hatte sich mit einer Gruppe Skins am Friedrichshafener Kriegerdenkmal getroffen. Ein Schwarzer der dort vorbeiging wurde als „Scheißnigger“ und „Drecksnigger" beschimpft, reagierte aber nicht.

Radovanovic bestritt bis zum Schluß des Prozesses jede rassistische Äußerung. Dann gab er zu, sich wahrscheinlich nur nicht mehr zu erinnern. „Es ist halt nichts besonderem, wenn Leute, die rechts sind, sowas rufen, ich renn seit fünf Jahren mit den Leuten rum, da werden oft solche Sachen gerufen.“ Radovanovic leugnete, vor drei Jahren auf dem Feuerwehrfest in Friedrichshafen ein dreijähriges schwarzes Mädchen angespuckt zu haben, obwohl ein Zeuge dies nicht nur schilderte, sondern auch den Namen dessen nannte, der den Skin daraufhin ohrfeigte. Einer der drei Richter sagte: „Ich glaube das Sie das leugnen, weil Sie sich schämen. Ein Kind anzugreifen ist unvorstellbar.“

Agostinho C. starb, weil Radovanovic in dem Streit merkte, daß er an einen Stärkeren geraten war. Anstatt die Rangelei abzubrechen und wegzugehen, was objektiv möglich gewesen wäre, hatte der Skin Angst, sich und seine Gruppe zu blamieren. Er zog ein Butterfly-Messer und stach dreimal zu.

Der Prozeß wurde erstaunlich politisch geführt. Die Richter machten klar, daß das Motiv der Tat Rassismus war. Ein Richter sagte, er müsse sich Mühe geben, Radovanovic noch als Jugendlichen einzustufen, zumal er nicht die entsprechende „Karriere“ jugendlicher Krimineller hätte. Er rechnete dem Angeklagten vor, was ihn erwartet hätte, wenn er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt würde: drei bis fünf Jahre wegen Bedrohung mit einer Waffe, fünf bis 15 Jahre, unter Umständen lebenslänglich, wegen Totschlag. Nach solchen Aussagen erstaunte das relativ milde Urteil: Fünf Jahre Haft nach dem Jugendstrafrecht. Der Staatsanwalt hatte 6 Jahre gefordert.

Die Wende hin zu dem relativ milden Urteil schaffte der Verteidiger, indem er vor den Plädyoers eine Pause beantragte. Nach einem Gespräch mit seinem Mandanten wart der vorher völlig Verstummte zu einigen Aussagen bereit. Er fühle sich ganz sicher nicht als Held von Friedrichshafen. Und wenn jetzt jemand auf der Männertoilette „Mario weiter so!" geschrieben habe, so finde er das Scheiße. Es tue ihm leid und er mache sich Vorwürfe.

Leider hinterließ Mario Radovanovic nicht den Eindruck, daß er den Tod Agostinho C.’s ernsthaft bedauert. - (db)

Anm.d.V.: Bei den Skinheads, von denen in diesem Artikel die Rede ist, handelt es sich immer um Naziskins. Es gibt auch Redskins, die sich in Wort und Tat gegen Rassismus wenden.

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