Heft 4 vom 21.02.1992 4/4 scan 2026-06-06

Prozeß gegen Fascho-Skin



Prozeß gegen Fascho-Skin

Beim Prozeß vor der Jugendkammer des Landgerichtes in Ravensburg am 10. und 11.2. gegen den 19jährigen Fascho-Skin Mario ging es um den Mord an dem Angolaner Agostinho im Juni 1991. Der Prozeß sollte klarstellen, war Rassismus oder Angst das Tatmotiv. Der Gerichtssaal war nach kurzer Zeit überfüllt und mußte für die Öffentlichkeit geschlossen werden. Der Tathergang nach Aussage des Angeklagten: Der Farbige habe ihn in der Gaststätte angerempelt. Daraufhin habe er den Farbigen beschimpft. Dann hätten sie beide alleine die Gaststätte verlassen. Draußen habe er Angst bekommen, Prügel zu beziehen, dann in Panik zugestochen und nicht gemerkt, daß er den Angolaner tödlich traf. Er sei dann geflüchtet, hätte sich aber nachts noch der Polizei gestellt. Ein Stich in die Herzkammer und ein Stich in die Nieren waren die Todesursache. Opfer wie Täter standen unter starkem Alkoholeinfluß. Bei der Vernehmung gibt der Angeklagte u. a. an, enge Kontakte zur Nationalen Front gehabt zu haben. Das Gedankengut der NPD ist ihm auch bekannt. Sympathie bezeugt er der SS, SA und der Arbeitsfront. Besonderen Haß habe er auf Scheinasylanten, Farbige und überhaupt Ausländer. An Schlägereien war er beteiligt. Er behauptet, ab 1989 sein Interesse an faschistische Parteien verloren zu haben. Die Angaben des Angeklagten seien zu unkonkret, „um ein festgefügtes nazistisches Weltbild herauslesen zu können“, urteilte das Gericht, das mit seinem Urteil von fünf Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung unter dem Antrag des Staatsanwalts (sechs Jahre Jugendstrafe) blieb. Die Verharmlosung solcher faschistischer Verbrechen durch Gerichte der BRD geben der Ausländerfeindlichkeit immer mehr Auftrieb. - (jük/Rcd)

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