Aufruf: Freilassung von Bernd Rössner!
Aufruf: Freilassung von Bernd Rössner!
Bernd Rössner ist seit über 16 Jahren politischer Gefangener in der BRD. Er ist einer von fünf haftunfähigen politischen Gefangenen und der Gefangene aus der RAF, der am längsten der permanenten, systematischen Isolationshaft unterlag.
Er wurde im April 1975 bei der Besetzung der BRD - Botschaft in Stockholm - nach dem Tod von Holger Meins bei einem fünfmonatigen Hungerstreik gegen die Isolationshaftbedingungen 74/75 - festgenommen. (Forderung war die Freilassung von 26 politischen Gefangenen in der BRD.)
Zunächst in Einzelhaft, hatte er 1976/ 77 während des Prozesses und danach stundenweise zu zweit Umschluß und Hofgang mit Hanna Krabbe. Nach der Kontaktsperre 1977, die die völlige Abschottung der Gefangenen innerhalb der Gefängnisse und nach draußen bedeutete, gab es noch eine kurze Zeit der Kleingruppenisolation mit anderen Gefangenen. Ab März 1978 unterlag Bernd Rössner der Einzelisolation in Straubing, Bayern. Ende 1982, nach seiner Verlegung nach Frankenthal und immer noch in Einzelisolation, trat er in einen Schmutzstreik mit der Forderung ,Verlegung in eine der bestehenden Kleingruppen1. Nach 5 Wochen Beruhigungszelle (völlig leer, ohne Einrichtungsgegenstände, Matratze auf dem Boden, Bunkerhaft), der Rückverlegung nach Straubing, und weiteren 4 1 /2 Monaten Bunker, brach er den Streik ab. Sein Gesundheitszustand war so angegriffen, daß er kaum noch Nahrung zu sich nehmen konnte. Die Anstaltsleitung konnte sich danach mit dem Versuch, ihn zu psychiatrisieren, gegen seinen Widerstand und die Mobilisierung der Öffentlichkeit nicht durchsetzen.
Die Bedingungen der Isolationshaft waren und sind über die Jahre zusätzlich gekennzeichnet durch permanente Kontaktverbote und Störungen von Besuchen und Briefwechsel, Arreste, Bunkerstrafen.
All die Jahre wurde ihm ein/e Ärztin/ Arzt seines Vertrauens verweigert. 10 Hungerstreiks haben nichts an seiner Situation verändert.
Die Folgen sind gravierend. Für Bernd Rössner hat die Erschöpfung seiner Widerstandskräfte schon länger einen Punkt erreicht, an dem eine Überlebensperspektive für ihn nur möglich ist, wenn er rauskommt.
Es ist schwer zu formulieren, welche gesundheitlichen Folgen diese Haftbedingungen für ihn haben. Er hat einen ungeheuer starken Willen, sich nicht brechen zu lassen, während sein Organismus sich am Rande des Zusammenbruchs befindet.
Bernd sagt, ihm fehle die frühere gedankliche Klarheit, er fühle eine Leere im Kopf, oder aber: als ob man ihm das Gehirn zusammenpresse. Er könne nichts mehr tun; manchmal brauche er einen ganzen Tag, um auf der Schreibmaschine einen Punkt zu setzen. Er würde gern für sich arbeiten, aber er schaffe den ganzen Tag nichts.
Auftretende Krankheiten, wie massive Konzentrationsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Hautkrankheiten und andere psychische Symptome sind nicht im üblichen medizinischen Kontext zu behandeln, weil ihre Ursachen in seinen Lebensbedingungen im Gefängnis liegen.
Die Reaktionen von Justiz und politisch Verantwortlichen sind eindeutig, und damit auch das Ziel dieser Tortur klar: Nur wenn er abschwört, sich distanziert, wird er begnadigt oder auf Bewährung entlassen. Dem beugt er sich nicht.
Eine Überprüfung der weiteren Haftdauer, wie sie für lebenslänglich Verurteilte nach 15 Jahren obligatorisch durchgeführt wird, endete am 18.5.1990 mit einer Ablehnung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Forderung nach Abschwören, Distanzieren von sich selbst, der eigenen Geschichte, den erlebten Erfahrungen und Entscheidungen ist immer und überall und für JEDEN Menschen unwürdig.
Es wäre das, was Bernd dazu gesagt hat: „Sein eigenes Leben wegschmeissen.“
Bernd Rössner muß sofort freigelassen werden, ohne den dafür geforderten Preis des Abschwörens und der öffentlichen Reue.