Heft 6 vom 19.03.1992 4/6 scan 2026-06-06

Was hat die Landesregierung für die alten Leute wirklich übrig?



Was hat die Landesregierung für die alten Leute wirklich übrig?

Der folgende Beitrag ist der kürzlich erschienenen Broschüre der ÖTV entnommen zur „Kritik der Krankenhauspolitik der Landesregierung:

Krankenhausbedarfsplan, Domiergutachten, Kreisstrukturanalyse:

Planmäßig herbeigeführter Mangel an Krankenhausbetten. Keine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg!

Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen über die ÖTV-Kreisverwaltung Stuttgart, Abteilung Krankenhäuser, Willi-Bleicher-Str. 20, 7000Stuttgart!

Rehabilitationsbetten: viel zu wenig vorgesehen!

Für 60000 alte Menschen pro Jahr soll nach den Vorstellungen der Landesregierung bis zum Jahr 2000 die Möglichkeit einer Rehabilitation im Anschluß an einen Krankenhausaufenthalt geschaffen werden. Dazu seien 450 Betten landesweit und 130 Betten in Stuttgart er- 4p forderlich. Diesen Planungen liegt das sogenannte Geriatrie- Konzept der Landesregierung zugrunde. Dort heißt es: „Bei den Verhandlungen um die Festlegung der Bedarfsdeterminanten für die Krankenhausplanung in BadenWürttemberg wurde von allen Beteiligten anerkannt, daß die z.T. einschneidenden Verweildauerverkürzungen nur bei einem wesentlichen Ausbau der krankenhausentlastenden Einrichtungen und Dienste, darunter Rehabilitationseinrichtungen — zu erreichen sind“ (S. 36).

Während die Krankenkassen und die Krankenhauswirtschaft eine Rehabilitationsmöglichkeit für 30 % bis 60 % der „Langzeit- und Alterskranken“ schaffen will (Geriatriekonzept, S. 30), geht die Landesregierung gleich nur von 30 % aus. Von den eher schon niedrigen A Bedarfszahlen der o.g. Institutionen wird also die unterste Grenze genommen!

Offensichtlich sollen nur solche älteren Patienten aufgenommen werden, bei denen die Therapiemaßnahmen zur Wiederherstellung der Mobilität und der Selbständigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg versprechen und den Patienten die Rückkehr in die Wohnung oder ins Altenheim ermöglichen. Wer eine ungünstige Prognose hat, eine lange Rehabilitationszeit braucht (derzeit sind 23 Tage Verweildauer in der Rehaklinik geplant) oder bei wem die Therapie „nur“ den Status quo erhalten würde, erhält bei der knapp gehaltenen Bettenzahl keine Chance.

Gesundheitsbürgermeister Thieringcr vertrat im Kreisstrukturgespräch die Ansicht, daß die 130 Rehabetten für Stuttgart eine auf viele Jahre programmierte Unterversorgung darstellten. Ministerin Schäfer gab zu, daß die 2 450 Plätze für Baden-Württemberg und 130 für Stuttgart im Augenblick „eine gegriffene Zahl“ seien — auch „im Hinblick auf die erforderlichen Mittel“. (S. 17)

Kassen sind allein für Rehakliniken zuständig!

Ferner legte Frau Schäfer dar, daß sowohl für den Investitionsbereich wie auch für den Bereich der Betriebskosten in der geriatrischen Rehabilitation allein die gesetzlichen Krankenkassenverbände zuständig seien. Sie habe nichts zu bestimmen und nichts mitzuverantworten, sondern könne allerhöchstens eine Empfehlung aussprechen. Im Grunde genommen gehe es um eine Kann-Leistung der Kassen, nicht um eine Mußleistung (Kreisstrukturgespräch S. 21).

Auch der Direktor des AOK-Landesverbandes Baden-Württemberg „erlaubte sich“ beim Kreisstrukturgespräch darauf hinzuweisen, daß seit dem Gesundheitsreformgesetz von 1989 die Kassen alleine über die Einrichtung und den Betrieb von Rehakliniken entscheiden (§ 111 Sozialgesetzbuch 5). Was bedeutet das?

Per Gesetz wurde die Zuständigkeit der Landesregierung und erst recht der Landesparlamente beseitigt. Die Politiker können von ihren Wählern nicht mehr in Richtung Verbesserung unter Druck gesetzt werden. Die demokratische Interessenvertretung bezüglich des Umfangs und der Gestaltung der Rehakliniken ist ausgeschaltet worden. Entscheidungen finden jetzt durch die Krankenkassen statt. Dort bestimmen derzeit die Arbeitgeberinteressen an der Senkung der Beiträge die Politik der Kassen. Außerdem wurden die Kassen durch das Gesundheitsreformgesetz mit Nachdruck zur Beitragsstabilität verpflichtet.

Die Möglichkeiten der Einflußnahme der Betroffenen bzw. ihrer Interessensverbände wurden durch diese Zuständigkeitverlagerung verringert. Übrigens: Seit 1979 fordert der Stuttgarter Gemeinderat den Bau einer Rehabilitationseinrichtung (Gemeinderatsdrucksache 16/1988), und das Land hat sich seither beharrlich geweigert, die Investitionskosten dafür zu übernehmen.

Ob und wann eine Rehaklinik gebaut wird, ist immer noch offen; klar ist nur, daß cs zu wenig Betten sein werden. Die Landesregierung aber will Krankenhausbetten wegstreichen, ohne daß im Vorfeld andere stationäre Einrichtungen geschaffen werden! Der Klinikvorstand der Städtischen Klinik in Mannheim nahm dazu Stellung: „Es kann nicht angehen, erst die Betten zu schließen und später die Komplementärversorgung aufzubauen. Dies würde unsere Mitarbeiter vor untragbare Belastungen in bezug auf die Abweisung von eingewiesenen Patienten stellen. Wer immer Entscheidungen in diese Richtung trifft, muß sich über die Folgen für die Versorgung der Bevölkerung im klaren sein. Die Verantwortung dafür kann das Klinikum nicht übernehmen.“ (Informationsvorlage vom 11.4.91 Nr. 276/91).

Auch die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft schreibt im Oktober 1989: „Unseres Erachtens ist das Land gefordert, auch die geriatrische Anschlußrehabilitation sicherzustellen, anstatt sie dem Versorgungsbereich (§ 111SGB 5) zuzuordnen und dem ,Goodwill“ der Kassen zu überlassen.“ (Stellungnahme zum Geriatriekonzept).

Solange die Frage der Rehakliniken derart in der Luft hängt, bedeutet jegliche Bettenverringerung in den Krankenhäusern einen Versuch, die Beschäftigten zu Praktiken zu zwingen, wie sie die Mannheimer Klinik beschreibt.

Wie für die Frage der Krankenhausplanung gilt auch für die Versorgung der alten Menschen, daß die Zuständigkeit hierfür zurück in die Hände der Kommunen gelegt werden sollte. Dort können die Interessen der Betroffenen überhaupt erst zur Geltung kommen und nur wenn diese beachtet werden, kann die Versorgung zufriedenstellend erfolgen.

Quellen:

Sozialministerium Baden-Württemberg: Grundsätze und Zielvorstellungen zur Verbesserung der Versorgung alter, kranker Menschen (Geriatriekonzept). Diskussionsentwurf, Stuttgart 1989

Landeshauptstadt Stuttgart — Gesundheitsreferat: Niederschrift über das Kreisstrukturgespräch zum Krankenhausplan III für den Stadtkreis Stuttgart, Stuttgart 1991.

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.