Heft 6 vom 19.03.1992 4/6 scan 2026-06-06

VGH sanktioniert Überarbeit der Lehrkräfte.



VGH sanktioniert Überarbeit der Lehrkräfte.

Stuttgart. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Klage eines Gymnasiallehrers zurückgewiesen, mit der dieser feststellen lassen wollte, daß die 1989 verordneten drei zusätzlichen freien Tilge anstelle einer Deputatsminderung um eine Stunde nicht rechtmäßig waren. Der VGH meint, die Lehrerarbeitszeit bei vollem Deputat übersteige nicht 38,5 Stunden pro Woche übers Jahr gerechnet. Zudem sei bei der Feststellung der Gesamtarbeitszeit nicht die Ansicht der Lehrer selbst über den Zeitaufwand für ihre Dienstaufgaben maßgebend, »sondern die vom Dienstherrn geforderte Arbeitsleistung«. Eine kürzliche Untersuchung über die Arbeitsbelastung von Lehrer ergab: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 52,5 Stunden; bei Teilzeitlehrern ergibt sich hochgerechnet aufs volle Deputat eine Wochenarbeitszeit von 70 Stunden. Zwischen fünf und einem halben Prozent (je nach Bundesland) der Lehrer können den Beruf bis zur Rente ausüben. Quellen: Tagesspiegel v. 30.11.91; Stuttgarter Zeitung v. 10.3.92 — (zem)

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