Heft 7 vom 02.04.1992 4/7 scan 2026-06-06

BVG: Abschiebung von Flüchtlingen darf kritisiert werden.



BVG: Abschiebung von Flüchtlingen darf kritisiert werden.

Freiburg In einem Leserbrief in der Bad. Ztg. war die Abschiebung einer jugoslawischen Familie, die 1 Uhr 30 nachts überfallen und zum Flughafen gebracht wurde, kritisiert worden. U.a. hieß es: „Gestapomethoden gehören ins Geschichtsbuch, nicht in den bundesdeutschen Alltag.“ Nachdem die Zentrale Abschiebebehörde in Karlsruhe eine Anzeige wegen Beleidigung erstattet hatte, wurde der Leserbriefautor vom Amtsgericht Titisee-Neustadt und von der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zu 300 DM Geldstrafe verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Urteile jetzt aufgehoben: „Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt — egal ob rechtmäßig oder rechtswidrig — zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Im übrigen sei es durchaus zweifelhaft, ob die Abschiebung in Schluchsee zur Nachtzeit erforderlich gewesen sei.“ Quelle: Bad. Ztg. 25.26.3. — (Ulf)

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