Heft 7 vom 02.04.1992 4/7 scan 2026-06-06

Bei Mietwucherverdacht anzeigen!



Bei Mietwucherverdacht anzeigen!

Mieterinnen, die vermuten, das sie eine Wuchermiete zahlen, können diese Straftat bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht schriftlich anzeigen.

Die überhöhte Miete kann dadurch erleichtert zurückverlangt werden und zwar für einen Zeitraum von vier Jahren seit dem Auszug.

Die Wuchergrenze liegt bei etwa 16 Mark pro Quadratmeter. Das heißt aber noch lange nicht, daß ein Zimmer mit schlechter Ausstattung nicht wesentlich weniger wert ist. In Fällen von Mietpreisüberhöhung ist ein geringerer Betrag als 16 Mark anzusetzen.

Bei einer Strafanzeige sollte die Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung genau beschrieben werden, ebenso zusätzliche Ausstattungen wie zum Beispiel Fahrradkeller, Waschküche oder ähnliches.

Mietwucher ist strafbar, egal ob der Mietvertrag mündlich oder schriftlich vereinbart wurde. Wichtig ist: Richtlinien für Vergleichsmieten sind nicht die tatsächlich verlangten Wuchermieten um einen herum. Die Tatsache, daß die Nachbarinnen auch zu hohe Mieten zahlen, rechtfertigt keine Wuchermiete.

„Überhöhte Gestehungskosten“ wie der zu teure Ausbau und die Renovierung im JuristInnenslang heißt, dürfen nicht auf die Mieterinnen abgewälzt werden. Wer einen Holzstall tapeziert, darf den Mieterinnen nicht auch noch die Tapetenkosten in Rechnung stellen. Juristischer Grundsatz dabei ist: „Es soll vermieden werden, daß die Vermieter unter Ausnutzung einer starken Wohnungsnachfrage die Kosten unwirtschaftlich erlangter Mietobjekte voll auf die Mieter abwälzen“.

Auch Nebenleistungen können Mietwucher sein

Eine Studentin der Universität Konstanz bewohnte ein Zimmer in Litzelstetten „mietfrei“. Vereinbart waren 20 Stunden Babysitting in der Woche. Damit zahlte sie etwa 800 Mark für ihr Zimmer und das ist eindeutig Mietwucher.

Besonders übel sind Fälle, in denen der Vermieter von der Mieterin verlangt, daß sie mit ihm schläft. „200 Mark Monatsmiete mit Beischlaf, 400 Mark ohne Beischlaf“ wurde einer Studentin angeboten. Als eine Studentin bei Herrn R. den Mietvertrag unterschrieben hatte, wollte der „zum privaten Teil“ übergehen. Herr R. besitzt mehrere Wohnungen in Konstanz, die er an Studierende vermietet. Sein Name war zwei Studentinnen bereits ein Begriff.

In Kreuzlingen stand ein schweizerischer Vermieter abends in der Unterhose am Zimmer einer Studentin, um in ihr Bett zu steigen. Wieviele schlechte Erfahrungen Studentinnen machen, verdeutlicht ein Zettel, der an der Universität Konstanz hing: „Studentin sucht Zimmer in Konstanz, beischlafunwillig“.

Frauen die sich gezwungen sahen wegen einer Wohnung mit dem Vermieter zu schlafen, sollten sich ihre Demütigung wenigstens zahlen lassen. Dafür kann nämlich ein „Hurenlohn“ von mindestens 100 Mark pro „Dienstleistung“ auf die Miete angerechnet werden, die so zur Wuchermiete wird.

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.