Heft 9 vom 01.05.1992 4/9 scan 2026-06-06

REP-Anzeige gegen Antifaschisten: Konstanzer Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein



REP-Anzeige gegen Antifaschisten: Konstanzer Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Konstanzer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen einen Antifaschisten abgewiesen und das Verfahren eingestellt. Der Kreisvorsitzende der „Republikaner“, Ronald Nicdermayr, hatte im Februar Strafanzeige gegen den presserechtlich Verantwortlichen eines Flugblatts gestellt. Die ALL und verschiedene andere Gruppen hatten dieses Flugblatt erstellt und verteilt, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die von den im Land aktiven faschistischen Parteien drohen. Verbunden wurde dies mit der Forderung, keine faschistischen Gruppierungen zu den Landtagswahlen zuzulassen, mit der Begründung, daß „Volksverhetzer und Ausländerhasser“ nicht zur Wahl stehen dürften.

Der REP-Kreisvorsitzende Niedermayr sah sich beleidigt und verleumdet, weil man „DIE REPUBLIKANER in einem Atemzug mit den rechtsextremen Parteien Deutsche Liga (DL), Nationale Offensive (NO), NPD und DVU“ genannt und alle zusammen als „Faschisten“ und „braune Rattenfänger“ bezeichnet und der Anstiftung zu Terrorakten bezichtigt habe. Er stellte Anzeige wegen Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung. Der „Südkurier“, dem offenbar eine entsprechende Pressemitteilung Niedermayrs zugegangen war, druckte diesen Unsinn kommentarlos und unter Nennung des Namens des angezeigten Antifaschisten ab - natürlich ohne daß bei dem Betroffenen, der ALL, oder bei der Staatsanwaltschaft recherchiert worden war.

Letztere hat das Verfahren „mangels hinreichenden öffentlichen Interesses eingestellt“. Außerdem wurde Faschist Niedermayr belehrt, daß cs für „ein Vergehen der Volksverhetzung“ „entgegen Ihrer Ansicht an hinreichenden Anhaltspunkten“ fehle. Wenn sich Niedermayr beleidigt fühle, müsse er schon den Weg der Privatklage beschreiten.

In der Konsequenz heißt das, daß sich Niedermayr künftig den Vorwurf, er sei ein Faschist, gefallen lassen muß. Interessant ist dies natürlich nicht in erster Linie aus formal-juristischen Gründen. Tatsächlich nämlich handelt es sich bei den REP um eine faschistische Organisation, die Ausländerhaß predigt und einem großdeutschen Wahn anhängt. Sie ist mithin für die Pogrome gegen Flüchtlinge verantwortlich zu machen, auch wenn sie die Drecksarbeit vor Ort aus (wahl)taktischen Gesichtspunkten dem schlagenden Mob der Bewegung überläßt. Der „Südkurier“ - er hat ja nicht nur die Anzeigen-Geschichte gemeldet, das Blatt publiziert ja eilfertig buchstäblich jeden Furz, den die REP lassen - ist seinen Lesern bis heute die Meldung von der Einstellung des Verfahrens schuldig geblieben. Die ATT, wird versuchen, ihm dabei auf die Sprünge zu helfen. - (jüg)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.