Krankenhaus wendet Tendenzschutz an
Krankenhaus wendet Tendenzschutz an
Stuttgart. Nach Informationen der ÖTV findet in den Krankenhäusern der Sana-Kliniken-GmbH, die alle als GmbH betrieben werden, der Tendenzschutz Anwendung. Das heißt, Betriebsräte können die Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes nur in wenigen Fällen anwenden. Nach Paragraph 118 des Betriebsverfassungsgesetzes (Tendenzschutzparagraph) werden die Rechte der Betriebsräte in Betrieben, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen, stark eingeschränkt. Im Fall der Krankenhäuser wird die „karikative Bestimmung“ herangezogen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil die Stadt Stuttgart sich verpflichtet hat, mit der Sana-GmbH über neue Rechtsformen für das Katharinenhospital, wie zum Beispiel eine GmbH, zu verhandeln. (Quelle: ÖTV-Krankenhausinfo 2/92 - (evo)