VGH weist Klage von KTSGegnern ab
VGH weist Klage von KTSGegnern ab
Freiburg. In zweiter Instanz hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Klage von Mitgliedern der Bürgerinitiative gegen die „Kultur; und Tagungsstätte“ in Freiburg zurückgewiesen. Die Gegner der KTS hatten im wesentlichen damit argumentiert, daß die inzwischen geplante KTS in puncto Finanzierung und Strukturierung ein völlig anderes Projekt sei, als es vom Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen worden war. Dieser Auffassung folgte der VGH nicht auch nicht unter dem Eindruck von 18.000 Unterschriften, die für einen zweiten Bürgerentscheid gesammelt worden waren. - (ulb)