Bayerische Staatsregierung verschärft den »Radikalen«erlaß
Bayerische Staatsregierung verschärft den »Radikalen«erlaß
Freiburg /Stuttgart. Am 20.2.91 stellte die CSU im bayerischen Landtag den Antrag, die Staatsregierung solle prüfen, ob nach der Wiedervereinigung die bisher übliche Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde ihren Zweck noch erfüllen könne oder durch ein anderes Verfahren ersetzt werden müsse.
SPD und Grüne kritisierten in der Landtagsdebatte am 19.5.91 diesen Vorstoß und forderten die ersatzlose Streichung der Regelanfrage. Die Grünen (Abg. Frau Rieger) argumentierten u. a. mit der fehlenden Effizienz und daß am falschen Ort gesucht werde. So habe der Verfassungsschutzcomputer 1988 unter 21000 Bewerbern für das Beamtenverhältnis neun Bewerber ermittelt, 4» deren Verfassungstreue bezweifelt wurde, das seien weniger als 0,5 Promille. »Wirkliche Staats- und Verfassungsfeinde setzen sich nicht in den als radikal etikettierten Splitterparteien und Gruppen den staatlichen Überwachungsorganen auf den Präsentierteller. Sie suchen (...) ihr Aktionsfeld in den großen etablierten Parteien und deren Fraktionen, im Regierungslager und beim Verfassungsschutz.«
Am 3.12.91 verabschiedete die Bayerische Staatsregierung den neuen Erlaß betreffend die »Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst«. Ein Dringlichkeitsantrag der Grünen, den Beschluß nicht durchzuführen, wurde am 12.12.91 nach einer Plenardebatte mit 83 zu 59 Stimmen abgelehnt. Im folgenden werden einige Unterschiede zur bisherigen Berufsverbotspraxis skizziert:
I. Wie bei der flächigen Durchleuchtung der DDR-Bevölkerung, müssen die für den öffentlichen Dienst Bayerns sich Bewerbenden einen Fragebogen ausfüllen. An die Stelle der Regelanfrage beim Staatsschutz tritt die Regelbefragung des Individuums und dessen Selbstausforschung und -bezichtigung. Diese erstreckt sich auf die gesamte bisherige Lebenszeit. Ohne Erläuterung der Begriffe »extremistisch« und »extremistisch beeinflußt«, ohne Darlegung, was diese Begriffe mit dem Begriff »verfassungsfeindlich« zu tun haben, wird dem Individuum eine Liste von bestehenden und aufgelösten Organisationen vorgelegt und u. a. gefragt:
1. Sind Sie oder waren Sie Mitglied einer oder mehrerer extremistischer oder extremistisch beeinflußter Organisationen ?
2. Unterstützen Sie eine oder mehrere extremistische oder extremistisch beeinflußte Organisationen oder haben Sie eine solche unterstützt ?
Man muß sich die Demütigung vorstellen, die darin liegt, seine Biographie unter solchen Fragestellungen durchzukämmen, sich zu überlegen, was der Begriff »unterstützen« heißen könnte (an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen?, für eine Befreiungsbewegung Geld zu spenden ? ...) und zu wissen, daß man auch, wie im Vorwort des Fragebogens angeordnet, die Mitarbeit in Organisationen und Ausländervereinen anzugeben hat, die nicht auf der Liste stehen, und zwar nach eigener Abschätzung, ob diese bei der Behörde evtl. mißliebig sein könnten.
II. Jeder hat eine Erklärung zu unterschreiben, daß er sich im klaren darüber ist, bei »falschen, unvollständigen oder fehlenden Angaben« nicht eingestellt bzw. wieder entlassen zu werden.
III. Bei positiven Angaben im Fragebogen, bei der Weigerung, die unter II. genannte Erklärung zu unterschreiben, »oder auf Grund anderweitig bekannt gewordener Tatsachen« entstehen bei der Einstellungsbehörde Staatstreuezweifel. Die passivische Anonymformulierung »anderweitig bekannt gewordene Tatsache« weist darauf hin, daß die Behörden die Denunziation ins Verfahren ziehen wollen. Bei Zweifeln soll angefragt werden beim: Landesamt für Verfassungsschutz, das von seinen »Erkenntnissen« nur die gerichtsverwertbaren anliefern soll, d. h. es lagern dort viel illegal erlangte Daten; mit Zustimmung des Bewerbers darüber hinaus bei der Gauck-Behörde und den Zentralen Beweismittel- und Dokumentationsstellen der Landesjustizverwaltungen, welche personenbezogene Daten über die NS-Zeit speichern.
IV. Das erstmals seit dem Adenauer-Erlaß 1951 wieder in diesem Zusammenhang verwendete Verzeichnis von Parteien und Gruppen verstärkt die beabsichtigte Wirkung des indirekten Parteienverbots, v. a. gegen die Linke. Es rächt sich nun, daß diese Organisationen bisher keine, auch gerichtlichen Schritte, gegen die behördliche Stigmatisierung unternommen haben, so daß der Druck der Verfolgung voll auf das einzelne Mitglied abgewälzt werden kann. Viele gehen dabei — wie bekannt — zugrunde. Bei der PDS/LL Bayern wird nachgesetzt, nachdem sie vom bayerischen Innenminister Stoiber Anfang 91 für »verfassungsfeindlich« erklärt und die Staatsschutzbeobachtung angeordnet wurde, d.h. die Anwendung geheimdienstlicher Mittel wie Spitzel einschleusen, Telefone abhören, Briefe öffnen usw. — (chf, zem)
Quellen: Plenarprotokolle des Bayerischen Landtags vom 15.5. und 12.12.1991: FMBl Nr. IS wm 30.12.91. S. 510ff.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Dezember 1991 Nr. 1F1 - 2015 - 1/13
Verzeichnis der wichtigsten extremistischen oder extremistisch beeinflußten Organisationen (I. und II.) und der wichtigsten Massenorganisationen /gesellschaftlichen Organisationen in der früheren DDR bis 1989/90 (III.)
I. Linksextremismus
Antifaschistisches Komitee — Stoppt die schwarzbraune Sammlungsbewegung, früher Anti - Strauß - Komitee Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB)
Bund Westdeutscher Kommunisten (BWK)
Deutsche Friedensunion (DFU)
Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
Initiative für die Vereinigung der revolutionären Jugend (IVJR)
Kommunistischer Bund (KB) — aufgelöst am 20. April 1991 —
Kommunistischer Hochschulbund (KHB)
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
Marxistische Gruppe (MG) — aufgelöst am 1. Juni 1991 —
Marxistischer Studentinnen- und Studentenbund (MSB Spartakus) — aufgelöst am 23. Juni 1990 —
Partei des Demokratischen Sozialismus/ Linke Liste (PDS)
Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ)
Vereinigte Sozialistische Partei (VSP)
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund des Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland (VVN-BdA)
Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg (VOLKSFRONT) (...)
III. Massenorganisationen
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)
Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF)
Deutscher Tum- und Sportbund (DTSB)
Freie Deutsche Jugend (FDJ)
Volkssolidarität (VS)
Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD)
Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK)
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB)
Gesellschaft für Sport und Technik (GST)
Kanuner der Technik (KDT)
Kulturbund der DDR (KB)
Quelle: Amtsblatt der Stadt .München. KWMBl Nr. 2/1992, S. 57 f.