Heft 12 vom 12.06.1992 4/12 scan 2026-06-06

Gegen Lager! Gegen Schnellverfahren und Abschiebungen!



Gegen Lager! Gegen Schnellverfahren und Abschiebungen!

Aus dem Aufruf zur landesweiten Demonstration am 20.6.92 in Karlsruhe. Treffpunkt: 10.30 Theaterplatz.

Asylverfahrensgesetz:

Entrechtung der Flüchtlinge

Am 1.7.92 soll das neue Asylverfahrensgesetz in Kraft treten, das schnelle Asylverfahren und noch schnellere Abschiebungen erreichen soll. Die Asylverfahren werden nach diesem Gesetz vor allem dadurch schneller, daß die Flüchtlinge einem Verfahren unterworfen werden, bei dem sie überhaupt nicht wissen, um was es geht, dessen Regeln sie nicht kennen, in dem sie zu hilflosen Objekten staatlichen Handelns degradiert werden: Wer kann in einem Prozeß bestehen, wenn er gar nicht weiß, um was es in dem Verfahren geht, 4 wenn er keinen Rechtsanwalt hat, wenn er das Gesetz nicht kennt, nach dem entschieden wird, wenn er nicht weiß, ob vor ihm ein Polizist oder ein Richter sitzt? Aber genau so muß man sich die Situation von Flüchtlingen im Asylverfahren vorstellen. Sie kommen hier an, werden in ein Lager verfrachtet, sollen in einer Anhörung einem wildfremden Menschen sofort alles sagen, noch bevor sie mit einem Rechtsanwalt oder einem anderen Menschen ihres Vertrauens sprechen konnten: Und schon ist der Asylantrag entschieden! — Abgelehnt! Kein Wunder, wo die Flüchtlinge nicht einmal das Recht auf einen qualifizierten Dolmetscher haben ...

„Asylmißbrauch": Flucht vor Bürgerkrieg und Not

Angeblich soll das Gesetz „Asylmißbrauch“ verhindern. Tatsächlich wird _ nach diesem Gesetz aber gerade den W Flüchtlingen „Asylmißbrauch“ vorgeworfen, die in Todesangst vor Krieg und Bürgerkrieg fliehen. Asylanträge von Flüchtlingen aus Jugoslawien oder aus Kurdistan gelten als „offensichtlich unbegründet“, wenn sie ,nur‘ fliehen, „um einer Notsituation oder einer kriegerischen Auseinandersetzung zu entgehen“ (§30). — Das Beispiel zeigt, wie das Gesetz aus Flüchtlingen mit ganz existentiellen Fluchtgründen sogenannte ,Scheinasylanten1 macht: einfach per Definition!

Schnellverfahren: unaufhaltsame Abschiebemaschine

Ein Flüchtling, der erst einmal zum „offensichtlich unbegründeten Fall“ gestempelt ist, hat kaum noch eine Chance, der Abschiebemaschinerie zu entgehen. Er wird schon eine Woche nach dieser Entscheidung abgeschoben, wenn es ihm nicht gelingt, in dieser einen Woche zwei Klagen beim Verwaltungsgericht zu erheben: Er muß erstens dagegen klagen, daß er als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft wird, und er muß zweitens dagegen klagen, daß er abgeschoben wird (§§36,72). Ein Flüchtling muß also innerhalb von nur einer Woche nicht nur begreifen, was die Entscheidung überhaupt beinhaltet — die Amtssprache ist nämlich deutsch — sondern er muß auch noch einen Rechtsanwalt finden, der innerhalb dieser Woche zwei Klagen erhebt •.. Gleichzeitig verlangt das Gesetz aber von den Rechtsanwälten, innerhalb dieser einen Woche „alle Tatsachen und Beweismittel anzugeben“, die einer Abschiebung entgegenstehen, selbst wenn sie eventuell gar keine Möglichkeiten hatten, die Akten zu studieren (§36). Alle Beweise, die nach dieser einen Woche vorlegt werden, werden nicht mehr berücksichtigt (§72).

Lager: Unumschränkter Zugriff des Staates

Es wird den Behörden nicht schwerfallen, mit diesem Instrumentarium in fast beliebiger Zahl „offensichtlich unbegründete Fälle“ zu produzieren — Fälle von „Asylmißbrauch“. Eine Voraussetzung muß dabei aber erfüllt sein: der Staat muß den fast unbeschränkten Zugriff auf die Flüchtlinge haben, möglichst rund um die Uhr. Dafür gibt es die Lager! ... Hier sind sie, meist außerhalb der Städte, von der Bevölkerung völlig isoliert, unterliegen einem Arbeitsverbot, können nicht einmal darüber bestimmen, was sie essen, da sie nur Sachleistungen erhalten. Die Flüchtlinge sind so bis in in den intimsten Bereich dem Zugriff staatlicher Stellen ausgeliefert. Es ist eine geschichtliche Erfahrung, daß dort, wo der Staat die völlige Verfügung über Menschen besitzt, immer die Tendenz besteht, Menschen zu Objekten zu degradieren, ihnen mit der Selbstbestimmung auch ihre Würde zu nehmen und ihre Menschenrechte zu mißachten ... Insbesondere in der Zentralen Anlaufstelle in Karlsruhe (ZAST), wo schon seit drei Jahren Schnellverfahren praktiziert werden, hat sich dies bestätigt: Unwürdige Behandlung von Flüchtlingen, Anhörungen ohne Dolmetscher, Blankounterschriften unter leere Anhörungsformulare .. . Die neuen Lager werden demgegenüber aber noch eine ganz andere Qualität besitzen. Das Gesetz enthält deutliche Tendenzen in Richtung Internierung der Flüchtlinge: So werden die Flüchtlinge verpflichtet, für die Behörden „erreichbar zu sein“ (§47). Die Lagerleitung kann den Flüchtling festnehmen und auf richterliche Anordnung in Haft nehmen, wenn sie annimmt, daß die Abschiebung sonst „wesentlich erschwert und gefährdet würde" (§57). Die „richterliche Anordnung" kann auch gleich im Lager erlassen werden, weil das Gesetz die Einrichtung von Lagergerichten ermöglicht (§81). Damit sich ja keiner der Abschiebung entziehen kann, werden alle Flüchtlinge ab 14 Jahren erkennungsdienstlich behandelt (§ 16).

Die Bundesrepublik schafft Fluchtgründe

Das von einer großen Koalition aus CDU/ CSU, FDP und SPD beschlossene Asylverfahrensgesetz organisiert die Flüchtlingsabwehr, ohne Rücksicht auf das Leben und die Würde der Flüchtlinge. Die Bundesrepublik versucht diese menschenverachtende und völkerrechtswidrige Politik dadurch zu rechtfertigen, daß sie sich als „Opfer“ einer nicht mehr verkraftbaren „Flüchtlingsüberflutung“ darstellt. Aber die Bundesrepublik ist in keiner Beziehung „Opfer“: Sie treibt mit ihrer Wirtschaftspolitik viele Länder der Dritten Welt und Osteuropas in immer größere Verschuldung, in Abhängigkeit und Not. Sie liefert Waffen und schürt damit Kriege. Beides erzwingt Flucht. Allein in die Türkei hat die Bundesrepublik seit 1990 für über 1 Mrd. DM Waffen geliefert und damit den Krieg gegen die Kurden erst ermöglicht. Zum gleichen Zeitpunkt, wo die Bundesregierung wegen der Zuwanderung der Flüchtlinge beinahe den „Notstand“ ausruft, hat sie in aller Stille Hunderttausende von Saisonarbeitern aus Osteuropa angeworben, die zu Niedrigstlöhnen arbeiten müssen, aber eben im Gegensatz zu anerkannten Flüchtlingen, wieder heimgeschickt werden können, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Das neue Asylverfahrensgesetz bedeutet einen einzigartigen Einbruch in die Substanz des Rechtsstaates, es bereitet die völlige Beseitigung des Asylrechts vor ...

Wir rufen dazu auf, die Absichten dieses Gesetzes zu durchkreuzen. Durchbrecht die Isolierung der Flüchtlinge! Geht in die Lager! Beobachtet die Behörden! Macht öffentlich, was in den Lagern geschieht!

Gegen Internierungs- und Abschiebelager!

Für die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention!

Asylrecht für alle, die aus religiösen, ethnischen, rassischen, sexuellen,politischen Gründen verfolgt werden oder aus Not und Elend, vor Krieg und Bürgerkrieg fliehen!

Keine Grundgesetzänderung!

Gegen Entrechtung und Abschiebung — Bleiberecht für alle!(*)

Grenzen auf für alle, die fliehen müssen!(*)

bisher unterzeichnet von; AK Asyl Ba-Wü, AK 3. Welt Internationalismus Elztal, Aktion 3. Welt FR. ai KA, Antifa FR. Antifaschistisches .Aktionsbündnis Weinheim. Ausländische Mitglieder des Ausländerbeirates KA. BI gegen Ausländerfeindlichkeit Waldkirch, DIDF, Gesellschaft für bedrohte Völker Regionalgruppe KA. Die Grünen KV KA. Flüchtlingsrat KA, Freundeskreis für Asylbewerber KA, Komitee gegen BezirkssammelstellenTü-Reut. ÖkoLi, Die Offene Liste Waldkirch, ftx Christi KA, Rjliük und Kulturgruppe Waldkirch. Rüstungsinformatiensbüro Ba-Wü, Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen, Süd-Nord-Laden FR. Volksfront Ba-Wü. — (Diese Forderungen werden wm AK Asyl Ba-Wü und von amnesty international nicht in vollem Umfang unterstützt)

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