Gebührenerhöhung vorgesehen
Gebührenerhöhung vorgesehen
Konstanz. Den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Konstanz drohen ein weiteres Mal saftige Gebührenerhöhungen. Wenn es nach dem Willen der Kreisverwaltung und der Mitglieder des Technischen- und Umweltausschusses des Landkreises geht, wird der Kreis für die Entsorgung von Abfällen zukünftig von den Gemeinden erheblich mehr verlangen. Und die werden — das ist so sicher wie das Amen in der Kirche — diese Mehrkosten postwendend an die Bevölkerung weitergeben. Am 15. Juni befaßte sich der Technische Ausschuß des Landkreises mit der Vorlage einer neuen Abfallsatzung, mit der, so die Vorlage dem geänderten Abfallrecht (z.B. die neue Verpackungsverordnung) und der „Um- und Durchsetzung der fortentwickelten integrierten abfallwirtschaftlichen Strukturen des Landkreises Konstanz“ Rechnung getragen werden soll. Dementsprechend hehr dann der Titel: „Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Landkreis Konstanz“. Ihr wesentlichster und wichtigster Inhalt ist laut Kreisverwaltung „das strikte Trennungserfordernis vor allem von Biomüll, verwertbaren Altstoffen und Restmüll wie auch von verwertbarem und nicht verwertbarem Bauabbruch sowie kompostierbaren pflanzlichen Abfällen“. Für die Bevölkerung bedeutet das laut Präambel der Abfallsatzung. daß sie gehalten ist, „das Entstehen von Abfallen zu vermeiden, die Menge der Abfälle zu vermindern, die Schadstoffe in Abfällen gering zu halten, zur stofflichen Verwertung der Abfälle beizutragen“. Im Klartext wird das in aller Regel heißen, daß die Haushalte sich selbst an der Mülltrennung/-sortierung beteiligen sollen. Der Kreis hat (gemäß Landesabfallgesetz) das Einsammeln und Befördern von Abfällen (ausgenommen Problemmüll) an die Gemeinden übertragen. Von diesen kassiert der Kreis Abgaben. Nutzen Privatleute kreiseigene Abfallentsorgungseinrichtungen direkt, heißt der in gleicher Höhe zu entrichtende Obulus Gebühr. Und beide will der Kreis in den nächsten Jahren in die Höhe schrauben. So sollen z.B. die Kosten für „Unsortierte Abfälle“ von derzeit 39,65 DM auf 200 DM pro Tonne steigen, für kompostierbare pflanzliche Abfälle von 5 DM auf 20 DM/Tonne, für deponierbaren Abfall der gleichen Art von 31 auf 89 DM, für Schlämme von 89 auf200 DM. Das sind jedoch nur die Kosten für die Verarbeitung und Deponierung. Dazu kommen noch weitere für Sortierung und Vermarktung, teils von den Kommunen, teils von Privaten erhoben. Auch diese, daran besteht kein Zweifel werden in nächster Zeit steigen. — (jüg)