Ermittlungsverfahren wegen Wasserwerfereinsatz bei Demonstration eingestellt
Ermittlungsverfahren wegen Wasserwerfereinsatz bei Demonstration eingestellt
Frankfurt/M. Am 12. Mai 1990 fand in Frankfurt eine bundesweite Demonstration gegen die großdeutsche Wiedervereinigung statt. Eine breite Aktionseinheit hatte dazu unter dem Motto „Nie wieder Deutschland“ aufgerufen und aus Konstanz fuhr ein Bus nach Frankfurt.
Die Abschlußkundgebung auf dem Römer wurde von der Polizei unter anderem mit Wasserwerfern überfallen. Durch deren Einsatz wurde mehrere Menschen verletzt. Darunter war auch ein Demonstrant aus Konstanz, der vom Strahl des Wasserwerfers ins Auge getroffen wurde. Der Verletzte hat daraufhin Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die Besatzung des Wasserwerfers erstattet.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittlungen jahrelang verzögert hat, hat sie jetzt das Verfahren eingestellt.
Der Staatsanwalt argumentiert, es sei dahingestellt, ob der Polizeieinsatz und damit auch die Verletzung gerechtfertigt sei, weil Steine und Flaschen geflogen seien. Er stellt die Behauptung auf, daß nicht mit erforderlicher Sicherheit festgestellt werden könne, durch welchen Wasserwerfer die Verletzung verursacht worden sei.
Diese Behauptung ist interessant. Der Verletzte gab schon 1990 an, nur zwei der vier Wasserwerfer könnten in Betracht kommen. Die Staatsanwaltschaft hat dann die Herausgabe von Videos der polizeilichen Dokumentationstruppe bis ins Frühjahr 1992 verzögert. Anhand dieser Beweismittel konnte der Verletzte aber genau angeben, welcher Wasserwerfer auf ihn „geschossen“ hat. Der Staatsanwalt sieht die Frage nach dem Verletzer ungeklärt.
Der Verletzte hat gegen die Einstellungsverfügung Beschwerde und gegen den Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. - (chb)