Positionen der GEW zum Koalitionspapier im Schulbereich
Positionen der GEW zum Koalitionspapier im Schulbereich
Stuttgart. Nach den Landtagswahlen hatte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg mit einem Forderungskatalog zum Bildungswesen an die sich abzeichnende große Koalition gewandt in der Hoffnung, die SPD werde die von ihr seit langem unterstützten gewerkschaftlichen Anliegen nachdrücklich in eine Koalitionsvereinbarung einbringen. Im folgenden wird in einigen Bereichen der Schulpolitik verfolgt, ob und inwieweit dies gelungen ist.
Arbeitszeitverkürzung
GEW: Die Lehrerinnen und Lehrer müssen endlich an der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit beteiligt werden; die Umsetzung des Tarifvertrages von 1988 ist überfällig.
Sofort muß die Unterrichtsverpflichtung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie der Technischen Lehrerinnen und Lehrer auf das Deputat der Schule abgesenkt werden, an der sie unterrichten.
Koalitionsvereinbarung: Die Arbeitszeit der Lehrer wird spätestens ab dem 1. August 1994 um eine Deputatsstunde gekürzt. Die drei unterrichtsfreien Tage entfallen dann (diese waren von der Landesregierung anstelle einer Arbeitszeitverkürzung 1989 verordnet worden). Die besondere Belastung der Fachlehrer/innen an Sonderschulen für Geistigbehinderte soll unabhängig davon durch eine Kürzung des Deputats um eine Wochenstunde zum 1.2.93 abgebaut werden.
Sicherung der Unterrichtsversorgung
GEW: Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ist die Schaffung neuer Stellen notwendig. Um den Status Quo der Unterrichtsversorgung (Schuljahr 1989/ 90) zu erhalten, sind bis zum Jahr 2000 zusätzlich 20000 neue Lehrerstellen notwendig (pro Jahr 2 500).
Die beruflichen Schulen sind vorrangig auszubauen. Die Unterrichtsversorgung ist so zu verbessern, daß der im Schulentwicklungsplan II vorgesehene Unterricht an zwei Berufsschultagen erteilt werden kann (13 Wochenstunden Unterricht).
Koalitionsvereinbarung: Bildungspolitisch wäre die Schaffung von 1200 neuen Lehrerstellen notwendig. Aus heutiger Sicht sind jedoch haushaltspolitisch im äußersten Fall 1000 Neustellen finanzierbar. In den Haushaltsjahren 1993 und 1994 werden deshalb jeweils 1000 neue Lehrerstellen geschaffen.
Bewertung: Seit 1974 sind die Lehrkräfte an den staatlichen Schulen von den Arbeitszeitverkürzungen im öffentlichen Dienst (fünf Wochenstunden) ausgenommen worden. Seit 1988 hat die GEW eine Reallohnsenkungspolitik mitgetragen mit dem Argument, damit einen Teil der Arbeitszeitverkürzung zu finanzieren. Eine Unterrichtsstunde pro Woche weniger verpufft bei den gleichzeitig stark steigenden Schülerzahlen pro Klasse. Weiterhin sollen Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte über 30 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung haben bei 30 % weniger Lohn als Lehrkräfte der Sekundarstufe II. Die wenigen Neustellen werden in vielen Bereichen in den kommenden Jahren zu unerträglichen Zuständen für Schüler und Lehrkräfte führen, insbesondere im beruflichen Schulwesen zu massiven Kürzungen des Unterrichtsangebots.
Demokratisierung des Schulwesens Vorrang für Autonomie und Innovation
GEW: Das Prinzip zentraler Vorgaben von bürokratischen Kontrollen, wie es in den Schulen in den vergangen Jahren üblich war (eine sehr behutsame Formulierung des Realzustandes, d. Verf.), muß abgelöst werden durch mehr Demokratie und Autonomie in der Schule. Dazu gehören insbesondere:
— Die Mitbestimmungsrechte der Lehrerinnen und Lehrer sowie der schulischen Gremien müssen verbessert werden. Schulleiterinnen und Schulleiter werden auf Zeit gewählt. Kontrollinstrumente wie die verbindliche Erstellung von Stoffverteilungsplänen und die Regelbeurteilung durch den Schulleiter sind abzuschaffen. Statt dessen sind aufsichtsfreie Formen der Beratung und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern institutionell abzusichern.
— An die Stelle verbindlicher Stoffpläne müssen Rahmenlehrpläne treten, die den Schulen mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen. Es müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, daß neue Qualifikationen vermittelt werden können und fächerübergreifendes sowie projektorientiertes Lernen möglich gemacht wird.
— Zentrale Prüfungen (Abitur, Abschlußprüfung an Haupt-, Realschule, zentrale Klassenarbeiten am Gymnasium sowie die Abschlußprüfung an beruflichen Schulen) müssen abgeschafft werden.
— Es ist eine landesweite Schülervertretung einzurichten.
Koalitionsvereinbarung: Das Schulgesetz wird neu formuliert mit der Zielsetzung, die Mitwirkungsrechte (das sind Anhörungsrechte, d. Verf.) aller am Schulleben Beteiligten zu stärken. Es wird eine Landesschülervertretung eingerichtet. Die Schulkonferenz (Lehrkräfte, Schüler, Eltern, Ausbilder) soll mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Gestaltung der Schule als Lebensraum bekommen. Die Beteiligungsrechte von Schulkonferenz und Schulträger bei der Ernennung des Schulleiters sollen gestärkt werden. Zur inneren Weiterentwicklung der Schule ist eine Reform der Lehrpläne zur Stoffentlastung notwendig. Es geht um die Stärkung des sozialen Lernens und um neue Ansätze für das fächerübergreifende und projektbezogene Arbeiten. Die Lehrpläne sind auf Stundentafeln abzustellen, die sich an der Belastbarkeit der Schüler orientieren und grundsätzlich nicht mehr als 30 Wochenstunden umfassen. Die geänderten Lehrpläne treten spätestens am 1. August 1994 in Kraft.
Schulentwicklungsplanung/ Gesamtschule/Zehntes Schuljahr
GEW: Ziel einer Schulentwicklungsplanung muß der Abbau der bestehenden Disparitäten im schulischen Angebot zwischen einzelnen Bildungsregionen sowie zwischen Stadt und Land sein. Mindestens eine Schule, die einen mittleren Bildungsabschluß anbietet, muß für Schülerinnen und Schüler in erreichbarer Nähe sein.
Die integrierte Gesamtschule ist als Angebotsschule in das Schulgesetz aufzunehmen; weitere Gesamtschulen sind einzurichten. Diesen sowie den bestehenden Gesamtschulen muß eine eigene gesamtschulspezifische Entwicklung ermöglicht werden.
Für alle Schülerinnen und Schüler muß das 10. Schuljahr eingeführt werden. In diesem 10. Schuljahr muß die Möglichkeit zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses bestehen.
In der Koalitionsvereinbarung blieb von diesen Forderungen der GEW materiell im Sieb lediglich die Einrichtung einer Landesschülervertretung, eine seit 1980 immer wieder auf landesweiten und regionalen Treffen der Schülervertretungen erhobene Forderung. Über ihre rechtliche Ausstattung wird zu streiten sein. Ansonsten werden die schulpolitischen Vorstellungen der bisherigen Kultusministerin Schultz-Hektor wiederholt: Die Dreigliedrigkeit des Schulwesens wird nicht angetastet, die Gesamtschule wird in der Koalitionsvereinbarung gleich gar nicht erwähnt, der mittlere Bildungsabschluß findet sich als Kann-Bestimmung, für viele nicht erreichbar. Die vorgesehene Stoffentlastung der Lehrpläne ist keine Reform von Unterrichtsinhalten und -methoden.
Quelle: Lehrerzeitung .Vr. 9-11/1992 — (zm)