Heft 14 vom 09.07.1992 4/14 scan 2026-06-06

Überhöhte Mieten in Konstanz Die Stadtverwaltung wuchert mit



Überhöhte Mieten in Konstanz Die Stadtverwaltung wuchert mit

Konstanz. In der Reichenaustraße 79a hat die Stadt Konstanz Wohncontainer aufgestellt, in dem acht Männer untergebracht sind. Für sieben von ihnen zahlt das Sozialamt die Miete, einer zahlt seine Miete selbst. Die Stadtverwaltung verlangt mehr als 42 Mark pro Quadratmeter.

„Nutzungsentschädigung“ nennt Pressesprecher Berthold Schlegel diese Wuchermiete. An der Tatsache, daß die Stadt sich strafbar gemacht hat, führt aber auch keine Umbenennung vorbei.

Die Stadt hat den Container für 116000 Mark angeschafft. Eine solche Notunterkunft ist höchstens zehn Jahre nutzbar. Schlegel sagte, um die Kosten zu decken, würde die Stadt diese hohe „Nutzungsentschädigung“ verlangen. Genau das darf sie nach gängiger Rechtsprechung aber nicht. Der Bundesgerichtshof entschied bereits 1982, daß auch dann nicht mehr als die ortsübliche Miete verlangt werden darf, wenn das geforderte Geld lediglich die laufenden Kosten deckt. Außerdem gibt es eine Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes BadenWürttemberg, die sich ausdrücklich auf das Wohnen in Containern bezieht. Diese besagt, daß von den Bewohnerinnen lediglich die ortsübliche Miete verlangt werden darf.

Laut Pressesprecher Schlegel entscheidet der Gemeinderat über die Höhe der Miete für diesen Container. Es wird sicher interessant, mit anzuhören, wie der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen darüber beschließt, ob die Stadt sich weiterhin strafbar macht oder nicht. - (db)

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