Heft 14 vom 09.07.1992 4/14 scan 2026-06-06

Appell der Verteidiger und der Verteidigerin für die Freilassung von Bernd Rößner



Appell der Verteidiger und der Verteidigerin für die Freilassung von Bernd Rößner

Im folgenden dokumentieren wir diesen Appell, der am 16. Juni 92 auf einer Pressekonferenz in Bonn vorgestellt wurde. Die Pressekonferenz hatte die aktuelle Situation der drei haftunfähigen politischen Gefangenen — Bernd Rößner, Isabel Jacob und Ali Jansen — zum Schwerpunkt. Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte am 21. April 1992 eine2/3-Entlassung von Ali Jansen ab: „Diese Erkrankung mag zwar seine Strafempfindlichkeit erhöhen. Eine daraus ergebene Sinneswandlung ist jedoch nicht feststellbar". Ali Jansen leidet unter Asthma und selbst die Ärztin der JVA bestätigte, daß nicht auszuschließen sei, daß es bei Ali zu Asthmaanfällen mit tödlicher Folge kommen könne. Isabel Jacob hat einen Antrag aufHalbstrafen-Entlassung gestellt. Ein Anhörungstermin fand am 25.6. statt, über dessen Ergebnis uns noch nichts bekannt ist. — (red)

Hamburg, den 16.6.92

In tiefer Sorge um die Gesundheit und das weitere Schicksal unseres Mandanten. des Gefangenen Bernd Rößner, rufen wir dringend dazu auf, für seine Freilassung beim Bundespräsidenten Herrn Richard von Weizsäcker, bei der Bundesregierung, zu Händen des Bundeskanzlers Herrn Helmut Kohl, bei der Bundesjustizministerin Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, beim Generalbundesanwalt Herrn Alexander von Stahl sofort zu intervenieren. Diesen Appell sehen wir zur Zeit als unser letztes Mittel, um etwas zu seinen Gunsten zu bewegen.

Bernd Rößner, der im April 1975 verletzt festgenommen wurde und seitdem in Haft ist, ist nach langjähriger Isolation seit 1983 ununterbrochen krank.

Wir, seine Verteidiger und seine Verteidigerin, wissen es durch unseren Kontakt mit Bernd Rößner. Aber es steht auch seit Mitte 1983 schon aufgrund fortlaufender Vermerke in der Gefängnis-Krankenakte fest. Im Oktober 1983 stellte eine auswärtige Ärztin einen sehr schlechten Allgemeinzustand, erhebliches Untergewicht, kaum tastbaren Puls fest. Im September 1984 notiert die Anstaltsärztin Konzentrationsstörungen und allgemeines Unwohlsein, das auf die fast 10jährige Einzelhaft zurückzuführen sei. Schwere Konzentrationsstörungen stellt die Gefängnisärztin seitdem bis zum Herbst 1988 regelmäßig fest. (Spätere Eintragungen in der Krankenakte, aus der wir auch nur die in den behördlich eingeholten Gutachten enthaltenen Zitate kennen, sind uns nicht bekannt.) Neben körperlichen Krankheitssymptomen spielen in der Krankenakte auch weitere psychische Beschwerden eine Rolle. Im Juli 1988 kommt die Anstaltsärztin zu dem Ergebnis, daß aus allgemeinärztlicher Sicht Haftunfähigkeit vorliege.

Über die körperlichen Krankheiten unseres Mandanten kennen wir nur zufällige und bruchstückhafte Untersuchungsergebnisse, weil er nie von einem Arzt seines Vertrauens untersucht werden durfte. Noch in diesem Jahr ist ein Antrag von uns auf eine solche Untersuchung von der JVA Straubing, wo er seit Anfang 1979 inhaftiert ist, abgelehnt worden. Als Ergebnis z.B. der Untersuchungen des Psychiaters Prof. Saß von 1988/89, die aber keine internistischen und Labor-Untersuchungen umfaßten, werden in seinem Gutachten von 1989 aufgeführt: deutlich reduzierter Allgemeinzustand, Sensibilitätsstörungen, Lähmungen und Muskelschwund vorwiegend am rechten Arm und an beiden Beinen, deutliche Ödeme an beiden Beinen mit dunkler Pigmentierung der Haut. Bernd Rößner selbst hat gesagt, er fühle sich krank, seine Augen und seine Atmungsorgane seien kaputt, irgendwo sei sein ganzer Organismus kaputt; und: Er sei von Kopf bis Fuß ein siechendes Skelett, das sich dahinraffe.

Die von der Bundesanwaltschaft und von der Gefängnisleitung beauftragten psychiatrischen Sachverständigen, die Bernd Rößner seit Ende 1988 untersucht haben, kommen in ihren Gutachten vom April 1989 und Januar 1992 zu dem Ergebnis, daß unser Mandant schwer krank sei. Nach dem Gutachten der Psychatrie-Professoren Dr. Foerster, Dr. Luthe und Dr. Leygraf vom 27.4.89 lag schon damals bei unserem Mandanten „zweifellos“ eine schwere Erkrankung i.S.d. § 455 Abs.4 StPO vor; die Sachverständigen erklären, daß bei einer Fortführung der bisherigen Vollzugssituation ein weiteres Fortschreiten, zumindest aber eine zunehmende Chronifizierung des Zustandsbildes zu erwarten sei, und empfehlen die Schaffung einer „therapeutischen Situation“, die „in einer Institution des Regelvollzuges“ nicht zu erreichen sei und deren Schwerpunkt auf einer verstärkten zwischenmenschlichen Kontaktaufnahme liegen solle.

Nach einem Gutachten des Psychiaters Prof. Dr. Wilfired Rasch vom 22. Mai 1992, das die Verteidigung der Bundesanwaltschaft vorgelegt hat, müssen „alsbald Maßnahmen eingeleitet werden, die den speziellen Anforderungen des Falls entsprechen“, wenn Bernd Rößner jemals gesund werden soll.

Für Bernd Rößner steht ein Platz in einer therapeutischen Einrichtung zur Verfügung, die nach unserer — von der Verantwortung für unseren Mandanten getragenen — Überzeugung geeignet ist, ihm die Bedingungen zu geben, wieder zu sich zu kommen und gesund zu werden. Hierüber haben wir die Bundesanwaltschaft Anfang Mai 1992 informiert, und dies ist seitdem auch dem Bundesjustizministerium bekannt. Für uns, die wir Bernd Rößner kennen und die wir aus unserer anwaltlichen Arbeit mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Isolation vertraut sind, ist evident, daß vor allem seine psychischen Beschwerden Folgen der Isolation sind. Wir meinen, daß seine Freilassung, also die Beendigung der krankmachenden Gefängnissituation, die wesentliche Bedingung für seine Gesundung ist und ein großer Schritt auf diesem Weg wäre.

1990 wurde eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren Haft (§ 57a StGB) für Bernd Rößner vom OLG Düsseldorf abgelehnt. Bei der gerichtlichen Anhörung hatte er auf die Fragen des Gerichts und der Bundesanwaltschaft geantwortet. Auf die Frage, „ob er sich eine Situation vorstellen könne, bei der er erneut einen bewaffneten Kampf gegen das herrschende System aufnehmen könnte“, erwiderte er: Bei einer Machtübernahme des Faschismus könne er sich einen bewaffneten Widerstand vor- W stellen. Hierauf stützte sich das OLG Düsseldorf bei seiner negativen Sozialprognose und führt an, daß Bernd Rößner „sich unter bestimmten, seiner Einschätzung unterliegenden Bedingungen auch vorstellen kann, sich in bewaffnetem Widerstand in der Bundesrepublik Deutschland zu betätigen“.

In den Gesprächen mit der Bundesanwaltschaft und dem Bundesjustizministerium, die wir seit Anfang April 1992 führen, spielen Fragen der Sozialprognose für unseren Mandanten keinerlei Rolle mehr, da für alle Seiten — zumal in der neuen politischen Situation — klar ist, daß bewaffnete Politik für ihn nicht in Frage kommt. Trotzdem bewegt sich nichts für ihn. Jede weitere Woche und jeder weitere Tag im Gefängnis vergrößern die Gefahr, daß es bei ihm „tatsächlich zur Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommt.“ (Zitat aus dem Gutachten von Prof. Rasch vom 22.5.92)

Der formale Rahmen für eine sofortige Haftentlassung von Bernd Rößner ist gegeben. Im Januar 1991 hat seine Mutter einen Antrag auf Begnadigung an den Bundespräsidenten gerichtet; das Verfahren ist im Herbst 1991 förmlich eröffnet worden. Der Fortgang dieses Verfahrens ist aber blockiert, weil die Bundesanwaltschaft — gedeckt vom Bundesjustizministerium — die erforderliche Stellungnahme nicht abgibt. Am 3.6.92 haben wir außerdem einen Antrag auf Unterbrechung der Strafvollstreckung wegen Haftunfähigkeit nach § 455 StPO gestellt.

Statt ihre Stellungnahme im Gnadenverfahren abzugeben, stellt die Bundesanwaltschaft seit Anfang April Forderungen an unseren Mandanten, die mit seiner von dieser Behörde selbst anerkannten Krankheit unvereinbar sind. Zunächst wurde eine bessere Integration und Kooperation im Vollzug verlangt. Sodann bestand die Bundesanwaltschaft auf einem 4-6 monatigen Aufenthalt unseres Mandanten in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt zur angeblichen gesundheitlichen Vorbereitung in die von uns vorgeschlagene Einrichtung — von uns wurde erwartet, unseren Mandanten dazu zu überreden. Gleichzeitig arbeitete die Bundesanwaltschaft nach eigenem Bekunden an neuen Vollzugsplänen. Jetzt werden „Gegenleistungen“ unseres Mandanten durch Teilnahme an der Gefängnisarbeit für eine Entlassung verlangt und gefordert, daß er vor seiner Entlassung in eine therapeutische Einrichtung durch Mitarbeit im Gefängnis beweisen müsse, daß er für eine Therapie die Eignung besitze.

Wir klagen die Bundesanwaltschaft an, daß sie von Bernd Rößner — der seit _ nunmehr neun Jahren trotz seiner W Krankheit und gegen die auch für ihn immer noch geltenden Sonderhaftbedingungen mit letzter Kraft darum kämpft seine Würde und seine Identität zu wahren — entweder buchstäblich in den letzten Wochen oder Monaten seiner über 17jährigen Gefangenschaft erzwingen will, sich doch noch zu unterwerfen; oder die Absicht ist, ihn auf unabsehbare Zeit in der Unsichtbarkeit der Psychiatrie zu vergraben. Hierfür gäbe es Gründe; Bernd Rößner ist für jeden sichtbar durch die Isolation gezeichnet.

Wir klagen auch das Bundesjustizministerium an, das die Linie der Bundesanwaltschaft deckt.

Im Januar 1992 wurde der auf höchster justizpolitischcr Eben diskutierte Plan zur „Normalisierung“ der Situation der Gefangenen aus der RAF und dem Widerstand veröffentlicht und eine Entlassung von Gefangenen in Aussicht gestellt, bei denen dafür die zeitlichen Voraussetzungen vorliegen, d.h. die mehr als 15 Jahre der lebenslänglichen Strafe oder 2/3 der Zeitstrafe im Gefängnis verbracht haben. Die kranken Gefangenen, darunter Bernd Rößner, wurden an erster Stelle genannt. Der damalige Bundesjustizminister Kinkel sprach von „Versöhnung“. Inzwischen hat die Erklärung der RAF vom 10.4.92, tödliche Aktionen für einen neuen politischen Prozeß einzustellen, und die Erklärung der Gefangenen, daß sie diese Entscheidung unterstützen, einen Einschnitt in der über 20jährigen Geschichte der Haftbedingungen der politischen Gefangenen möglich gemacht.

Dieser ganze Prozeß wird durch die Verzögerungstaktik der Bundesanwaltschaft im Verfahren von Bernd Rößner bewußt blockiert. Keine weitere Gefangene, kein weiterer Gefangener wird entlassen werden, solange Bernd Rößner nicht draußen ist. Die Gefangenen, deren Entlassung jetzt möglich wäre, werden ihre notwendige Zustimmung verweigern; das ist der Bundesanwaltschaft und dem Bundesjustizministerium bekannt. Aber auch von der Bundesanwaltschaft ist die für ihre Entlassung erforderliche Stellungnahme nicht zu erwarten, wenn sie sie für den schwer kranken Gefangenen Bernd Rößner verweigert.

Es geht um eine politische Entscheidung, die von den dafür Verantwortlichen jetzt getroffen werden muß. Die Verteidiger und die Verteidigerin von Bernd Rößner: Peter Tode (Wohlde), Anke Brenneke-Eggers (Hamburg), Inigo Schmitt-Reinholtz (Nürnberg)

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