Ausländeramt der Stadt Singen schiebt Flüchtling nach Indien ab
Ausländeramt der Stadt Singen schiebt Flüchtling nach Indien ab
In einer Pressemitteilung hat der Konstanzer AK Asyl über die Abschiebung von Sukhnider Singh am 8.7.92 von Singen nach Indien Stellung bezogen. — (red)
Sukhnider Singh, geboren am 7.1.1965 in Chabbewal/Punjab/Indien wurde am 6.7.92 nach Neu-Dehli/Indien abgeschoben. Die Polizei kam gegen 5.30 Uhr in die Wohnung der Eheleute, um mit Sukhnider Singh, der keine Ahnung hatte, daß er abgeschoben werden sollte, nach Frankfurt zum Flughafen zu fahren. Bis zum Abflug der Maschine um 12 Uhr versuchten Freunde und Nachbarn alles, um die Abschiebung zu verhindern (Telefonate mit Rechtsanwälten, Zentraler Abschiebestelle in Karlsruhe, Regierungspräsidium, Flughafensozialdienst u.v.a.m.)
Vor sechs Jahren floh Sukhnider Singh in die BRD. wo er zwei Asylanträge und einen Folgeantrag stellte. Zwischen 1. und 2. Asylantrag stellte er einen Asylantrag in der Schweiz, der ebenfalls abgelehnt wurde. Vor fünf Jahren lernte Sukhnider Singh in Singen Sarita Demirji, geboren am 8.7.1992 in Beirut, Libanon kennen. Die Freundschaft und Liebe hielt trotz längerem Aufenthalt in der Schweiz. Ende 1987 wollten Sarita und Sukhnider, die inzwischen verlobt waren, heiraten. Die Heiratspapiere lagen vollständig vor, das Aufgebot war bestellt, als die Eltern von Sarita. die noch nicht volljährig war, ihre Zustimmung zur Heirat verweigerten. Der Grund" war daß die Familie Demirji, die schon seit vier Jahren in Konstanz und Singen lebte, immer noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hatte. Inzwischen haben alle Familienmitglieder Pässe bzw. Fremdenpässe und eine Aufenthaltsbefugnis. Am 8. Februar 1992 haben Sarita und Sukhnider in Singen standesamtlich, einige Wochen später kirchlich geheiratet. Seit dem 10. März 1992 arbeitete Sukhnider mit Arbeitsbewilligung in einer Baufirma. Durch Unterstützung von deutschen Freunden und Nachbarn konnte eine Zweizimmerwohnung in der Nähe der kranken Mutter und des Vaters gefunden werden, in die das junge Paar nach der kirchlichen Trauung einziehen durfte. Die deutschen Freund verbürgten sich schriftlich, für alle eventuellen Mietrückstände, Nebenkosten und andere Zahlungen aufzukommen, falls das Ehepaar unverschuldet in finanzielle Not geraten sollte. Das Sozialamt sagte vor Anmietung der Wohnung die Kostenerstattung gemäß Sozialhilfegesetz zu und gewährte ein rückzuzahlendes Darlehen.
Ende 1991 hat der damalige Leiter des Ausländeramtes, Herr Moser, dem Rechtsanwalt zugesagt, daß die Ausländerbehörde Singen auch Sukhnider Singh eine Aufenthaltsbefugnis erteilen könnte wenn die geplante Heirat vollzogen' wäre. Für das aus Indien angeforderte, jedoch nicht geschickte Ehefähigkeitszeugnis erteilte das Oberlandesgericht schließlich eine Ausnahmebefreiung. Nachdem alle Bedingungen — Heirat, Arbeit, Wohnung — erfüllt waren, hatten weder die Eheleute, noch die deutschen Nachbarn und Freunde mit einer Abschiebung gerechnet.
Sarita, die schwanger ist, erlitt eine Schock und sollte vom Arzt in das psychiatrische Landeskrankenhaus Reichenau zwangseingewiesen werden. Sarita ist stark suizidgefährdet, sollte ihr Mann nicht in sehr kurzer Zeit wieder hier sein.
Die Eltern und die drei Brüder von Sarita bangen ebenso um das Leben ihrer Tochter/Schwester hier, wie auch um den völlig mittellosen Sukhnider in Indien, der erst nach drei Tagen telefonisch kurzen Kontakt zu seiner Frau aufnehmen konnte.
Die armenische Familie Demirji floh vor neun Jahren aus dem Libanon, wo seit siebzehn Jahren ein Bürgerkrieg tobt, um ihr Leben zu retten. Nach längerem Aufenthalt im Sammellager, einem achtjährigen Arbeitsverbot, während ihr Aufenthaltsstatus jederzeit eine Abschiebung ermöglicht hätte, konnte sich die Familie Demirji mit dem Erhalt von Fremdenpässen und der Arbeitserlaubnis erstmals wieder eine Lebensperspektive aufbauen. Insbesondere für Sarita und Sukhnider war ein Neuanfang gemacht. Statt diesen zu unterstützen, hat das Ausländeramt Singen diesen Neuanfang wieder zerstört. Die Folgen sind noch längst nicht alle absehbar.
Laut Auskunft verschiedener kompetenter Beamter (Abschiebebehörde Karlsruhe, Ausländerbehörden) hatte das Ausländeramt Singen, das um die Vorgeschichte der Familie Demirji und des jungen Ehepaares umfassend informiert war, sehr wohl die Möglichkeit, sich für eine Aufenthaltsbefugnis für Sukhnider Singh auszusprechen und damit eine Abschiebung zu verhindern.
Auch würde die Zustimmung der Stadt Singen zu einem Antrag auf Familiennachzug die schnelle Rückkehr von Sukhnider Singh ermöglichen. Die zentrale Abschiebebehörde in Karlsruhe wäre bereit, das zehnjährige Einreiseverbot in die BRD zu überprüfen und aufzuheben. Der Reisepaß von Sukhnider Singh läuft in drei Wochen ab, der Arbeitgeber hält noch kurze Zeit den Arbeitsplatz für Sukhnider Singh frei, noch kann die Wohnung gehalten werden.
Am 10.7.92 fand ein Gespräch mit Frau Göppert, Leiterin des Ausländeramtes Singen, statt, an dem deutsche Nachbarn und Freunde, ein Singener Pfarrer und die ehemalige Sozialarbeiterin der Familie teilnahmen. Dabei wurde die Abschiebung von Sukhnider Singh durch das Ausländeramt Singen scharf kritisiert. Insbesondere auch die Vorgehensweise, das junge Paar über die bevorstehende Abschiebung nicht aufzuklären, sondern in dem Glauben zu lassen, daß für Sukhnider Singh eine Aufenthaltsbefugnis ausgestellt würde. Wie auch Frau Göppert zum Ende des Gesprächs einräumen mußte, habe sie bei ihrer Entscheidung, Sukhnider Singh abzuschieben, keinerlei menschlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Leiterin des Ausländeramts wurde aufgefordert, aufgrund der geschilderten Umstände Sukhnider Singh im Rahmen des Familiennachzuges die Wiedereinreise zu ermöglichen. Alle dafür erforderlichen Bedingungen, Arbeit, Wohnung und humanitäre Gründe lägen in diesem Fall vor. Frau Göppert ließ keine Bereitschaft erkennen, die Rückkehr von Sukhnider Singh zu unterstützen, da sie die humanitäre Notlage nicht anerkennen wollte. Der schwangeren Frau schlug sie stattdessen vor, doch ihrem Mann nach Indien zu folgen. Dem Einwand, daß dies eine Verelendung für die junge, mittellose Familie bedeuten würde, konnte sie nichts entgegnen.
Wir wenden uns deshalb an die Öffentlichkeit, da wir mit unserer Enttäuschung und Empörung über das Geschehene nicht alleinestehen. Vor allem möchten wir zu diesem menschenverachtenden und zynischen Verhalten gegenüber Flüchtlingen nicht schweigen. Wir bitten Sie, die Öffentlichkeit über den vorgetragenen Fall zu informieren.