Heft 15 vom 23.07.1992 4/15 scan 2026-06-06

Druck auf den Arbeitsmarkt: Wanderarbeit ist eine neue Realität



Druck auf den Arbeitsmarkt: Wanderarbeit ist eine neue Realität

In den letzten beiden Jahren hat die Bundesregierung parallel zu den „Flüchtlingsüberflutungskampagnen“ die völlig entrechtete Wanderarbeit auf der Grundlage des neuen Ausländergesetzes in großem Umfang als neuen Bestandteil des bundesdeutschen Arbeitsmarktes durchgesetzt. Die rechtliche Grundlage der Wanderarbeit ist § 10 des neuen Ausländergesetzes, das es dem Bundesminister des Innern anheimstellt, per Rechtsverordnung „die Voraussetzungen und Begrenzungen für Aufenthaltsgenehmigungen zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit * zu erlassen: „Die Verordnung kann Beschränkungen auf bestimmte Berufe, Beschäftigungen und bestimmte Gruppen von Ausländern vorsehen, Art und Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung festlegen und die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung beschränken und ausschließen“ (AuslG § 10).

Gegenwärtig werden in vielen Bereichen die Wirkungen der Wanderarbeit spürbar, deren gesetzlich legitimierter Kern der Angriff auf das bestehende Tarif- und Sozialversicherungssystem ist. Es gibt Berichte, daß z. B. im Baugewerbe bereits über 100000 rechtlose Arbeiter aus Osteuropa tätig sind, die für 6 bis 8 DM arbeiten müssen, obwohl der Tariflohn bei über 20 DM liegt (BNN, 30.6.92). Aus Baden-Württemberg gibt es Berichte, daß große Baufirmen (Süblin in Stuttgart, Landesschau Ba-Wü, 7.7.92) ihr deutsches Personal systematisch durch Wanderarbeiter ersetzen und auf etlichen Großbaustellen (z.B. Rathausneubau in Karlsruhe, BNN, 7.7.92) fast ausschließlich osteuropäische Arbeiter zu finden sind. Im folgenden werden die verschiedenen legalen Möglichkeiten der Anwerbung von Wanderarbeitern zusammengestellt sowie der Umfang, den diese Beschäftigungsform inzwischen angenommen hat (1). Klar ist, daß es daneben in großem Umfang auch illegale Wanderarbeit gibt ....

Saisonarbeiter

Die Anwerbung von Saisonarbeitern ist seit April 1991 möglich. Die Zahl der Saisonarbeiter wird nicht über Quoten geregelt, sondern ausschließlich über die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Saisonarbeiter sind vorwiegend ungelernte Hilfs- und Aushilfskräfte, die für 3 Monate in der BRD arbeiten. Zum großen Teil werden sie namentlich von Arbeitgebern angefordert.

Sie werden hauptsächlich in der Landwirtschaft, im Weinbau, in der Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Baugewerbe, Reinigungsgewerbe und Schaustellergewerbe eingesetzt. Es gilt das Vorrangigkeitsgebot für Deutsche und EG-Ausländer.

Saisonarbeiter sollen tarifgerecht oder ortsüblich bezahlt werden. Unterkunft muß gestellt werden, in die Sozialversicherung wird eingezahlt. Saisonarbeiter werden aus Polen, Jugoslawien, CSFR, Ungarn und Rumänien angeworben.

Im Jahr 1991 haben legal insgesamt (seit April) 128000 Saisonarbeiter in der BRD gearbeitet, pro Monat durchschnittlich 14222. Bis zum 25. Mai 1992 waren bereits 104068 Saisonarbeiter vermittelt, im Monatsdurchschnitt also 20 813. 62 % der Saisonarbeiter kommen aus Polen, 23 % aus Jugoslawien, 11 % aus der CSFR, 3 % aus Ungarn und 1 % aus Rumänien.

Werkvertragsarbeiter aufgrund von Kontingentvereinbarungen

Zwischen 1989 und 1991 wurden von der Bundesregierung in Kontingentverträgen folgende Kontingente vereinbart: Jugoslawien 9920 Arbeiter, zusätzlich 2 000 aus Kroatien, 1000 aus Slowenien, 400 aus Bosnien und 200 aus Mazedonien; Polen 35170 Arbeiter; Rumänien 7000; CSFR 8250; Ungarn 14000; Bulgarien 4000; Lettland 400; Türkei 7000 (Ende 1991 vereinbart). Die vereinbarten Kontingentverträge mit Rußland (11000 Arbeiter) und Litauen (500 Arbeiter) sind bisher nicht in Kraft.

Insgesamt können also im Moment 89340 Werkvertragsarbeiter in der BRD arbeiten, zusammen mit dem russischen und litauischen Kontingent wären es 100 840. Die vereinbarten Zahlen sind Jahresdurchschnittszahlen, sie können also zeitweise durchaus höher oder niedriger liegen.

Um die Sozialversicherungspflicht und das Tarifrecht zu umgehen, sind die Werkvertragsarbeiter offiziell Beschäftigte eines ausländischen Unternehmens, das von einem BRD-Unternehmen als Subunternehmen für die Erledigung bestimmter Arbeiten angeheuert wird. So ist es möglich, daß polnische Maurer nur 6 DM Stundenlohn erhalten.

Gastarbeitnehmer

Mit jedem Ostblockland wurde ein Quote von ungefähr 1000 Gastarbeitnehmern pro Jahr vereinbart. Insgesamt sind es zur Zeit ca. 8000. Gastarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die offiziell zum Zweck der beruflichen Weiterbildung angeworben werden. Voraussetzung der Anwerbung ist ein Alter von 18 bis 35 Jahren sowie eine qualifizierte Ausbildung. Bei den Gastarbeitnehmerkontingenten gilt die sonst übliche Vorrangigkeit für Deutsche und EG-Ausländer nicht. In die Vereinbarung einbezogen sind die sogenannten EFTA-Länder (u. a. Schweiz, Österreich, Schweden, Norwegen, etc.), außerdem CSFR, Polen, Ungarn, Rumänien, Albanien, Bulgarien etc.

Grenzgänger

In den letzten Jahren hat die Bundesregierung u. a. mit Polen und der CSFR Verträge abgeschlossen, nach denen von bis zu 50 km aus dem jeweiligen Landesinneren in das Nachbarland gependelt werden kann. Welche Größenordnung die Gruppe der Grenzgänger hat, ist ziemlich unklar, weil bei den EG-Nachbarn eine Arbeitserlaubnis nicht nötig ist, bei den Nicht-EG-Nachbarn nur bei der erstmaligen Arbeitsaufnahme. Die Zahl der polnischen Grenzgänger wird als sehr niedrig angenommen, da sie aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der ehemaligen DDR keine Arbeitserlaubnisse bekommen. Dagegen wurden 1991 12000 Grenzgängern aus der CSFR erstmalige Arbeitserlaubnisse erteilt. Aus Frankreich sollen ca. 22000 Grenzgänger in die BRD kommen. (...)

Insgesamt werden der BRD-Wirtschaft 1992 also gut 400000 legale Wanderarbeiter neu zugeführt . .. Auf den ersten Blick scheint die Zahl ... im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten (ca. 28 Mio.) nicht besonders hoch. Diese Wanderarbeit kann aber trotzdem verheerende Wirkungen haben, da sie, auf bestimmte Branchen oder Regionen konzentriert, dort die Tarife zerstört und damit auf andere Branchen und Gebiete ausstrahlt. Man muß zudem berücksichtigen, daß die Wanderarbeit nur ein Teil der Deregulierungsoffensive ist. Zu ganz unterschiedlichen Bedingungen finden sich in diesem Jahr zudem ca. 600000 Pendler und über 200000 Übersiedler aus der DDR (FR, 16.1.92), ca. 200000 Aussiedler und z. T. auch Asylbewerber auf dem Arbeitsmarkt wieder.

Anmerkung: (1) Soweit nicht anders belegt, beruhen die Angaben auf Auskünften der zuständigen Sachbearbeiter der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg und der Zentralen Arbeitsvermittlung in Frankfurt. Außerdem- Gastarbeitnehmervereinbarung zwischen der BRD und Polen vom 7.6.1990, Deutschpolnische Regierungsvereinbarung über die Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer auf der Grundlage von Werkverträgen vom 8.12.1990 ... — (bab, Antifa-ND 15/92)

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