Schäuble hält „lebenslänglich“ für unabdingbar
Schäuble hält „lebenslänglich“ für unabdingbar
Stuttgart. Der Justizminister befürchtet, daß bei Verurteilungen zu lebenslangen Haftstrafen möglicherweise eine Lockerung eintreten könnte und hat betont, er wolle „Sanktionen für das schwerste Tötungsdelikt“ nicht abschwächen. Die abschreckende Wirkung von Strafen und damit die Androhung lebenslanger Haft müßten bleiben. Anlaß war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni, wonach die Vollstreckungsgerichte rechtzeitig vor Ablauf von 15 Jahren über Strafaussetzung entscheiden und bei Ablehnung der Entlassung mitteilen müssen, bis wann die Haft fortgesetzt werden soll. Quelle: SrZ vom 20.7. — (evc)