Heft 16 vom 06.08.1992 4/16 scan 2026-06-06

Abschiebefall: OB Möhrle verweigert Familienzusammenführung



Abschiebefall: OB Möhrle verweigert Familienzusammenführung

Singen. Die Entscheidung des Ausländeramtes in Singen, Sukhninder Singh ohne Rücksicht auf seine Heirat und seine soziale Integration in Singen, nach Indien abzuschieben, hat nun von höchster kommunaler Ebene volle Rückendeckung erhalten: Der Oberbürgermeister der Stadt Singen lehnte es am 20. Juli ausdrücklich ab, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu unterstützen. Die Zustimmung der Stadt Singen zu einem solchen Antrag ist Voraussetzung für die Aufhebung des 10- jährigen Einreiseverbots für Sukhninder Singh. Die zentrale Abschiebebehörde in Karlsruhe wäre dann bereit, dieses Verbot, dem sämtliche abgelehnten Asylbewerberinnen unterliegen, zu überprüfen und es eventuell aufzuheben. Die ablehnende Haltung der Stadt Singen wurde nicht begründet. Es wurde lediglich erklärt, daß Oberbürgermeister Möhrle die politische Verantwortung dafür übernimmt.

Konnte mensch sich bis zu diesem Zeitpunkt noch der Illusion hingeben, im Falle der Abschiebung von Sukhninder Singh würde es sich um die Entscheidung einer inkompetenten und obendrein noch rassistischen Behördenmitarbeiterin handeln („Entscheidung nach Aktenlage“ und dort fehlte der Hinweis auf Heirat mit und Schwangerschaft von Sarita Singh), so muß mensch sich durch die Übernahme der politischen Verantwortung von Möhrle für die genannte Entscheidung eines besseren belehren lassen. Es soll hier offensichtlich auf dem Rücken einer Flüchtlingsfamilie ein Exempel statuiert werden. Die Botschaft ist klar und eindrücklich: Abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben. Egal ob sie Arbeit und Wohnung haben und damit selbst für ihren Unterhalt aufkommen; egal, ob sic mit einer legal hier lebenden Person verheiratet sind: all das interessiert die tonangebenden und die herrschende Praxis bestimmten Bürokratinnen und Politikerinnen nicht. Die Entscheidung ist konsequent, menschenverachtend und rassistisch. Und sie hat, was den „Fall" der Familie Demirji und Sukhninder Singh angeht eine lange Vorgeschichte:

Seit nunmehr acht Jahren hat die Stadt Singen nichts unversucht gelassen, die Familie der Ehefrau von Sukhninder Singh loszuwerden und nachdem ihr die Beziehung zwischen Sarita Demirji und Sukhninder Singh bekannt wurde, diese zu zerstören:

— Nachdem die Sozialbetreuung in Konstanz für die Familie Demirji nach zweijährigem Aufenthalt in einem Sammellager in Konstanz eine Wohnung in Singen findet, beschwert sich Möhrle schriftlich bei Hansen, daß es nicht anginge, daß die Stadt Konstanz ihre Sozialfälle Singen zuschiebt. Der Umzug der Familie Demirji nach Singen im Jahre 1985, der mit Zustimmung des Ausländeramtes der Stadt Singen erfolgt ist, wird zum Anlaß genommen, in einer Aktennotiz festzuhalten, daß in Zukunft die Aufnahme weiterer Flüchtlinge aus der Sammelunterkunft in Konstanz nicht akzeptiert wird. — Der Familie Demirji wird von Anfang die Sozialhilfe auf 80% gekürzt, was nach dem auch für Flüchtlinge noch geltendem Recht nur in begründeten Ausnhahmefällen möglich ist, nämlich bei nicht wirtschaftlicher Haushaltsführung. Die Familie bekommt öfters Hausbesuche nach Hinweisen aus der Nachbarschaft, daß sie sich den Luxus eines Autos oder Computers leisten würde.

— Noch im Sommer letzten Jahres versucht die Stadt Singen die gesamte Familie in den Libanon abzuschieben, eine zu diesem Zeitpunkt vollkommen illegale Aktion, da zu Anfang des Jahres bereits eine “Altfallregelung“ in Kraft getreten ist, die Flüchtlingen aus dem Libanon, die vor 1988 eingereist sind, einen gesicherten Aufenthalt garantiert.

— Auch nachdem die Familie nicht mehr abgeschoben werden kann, verweigert das Ausländeramt den einzelnen Familienmitgliedern eine längerfristige Form der Aufenthaltsbewilligung mit dem Hinweis, daß die einzelnen Familienmitglieder keiner geregelten Arbeit nachgehen. Als sowohl Vater und Sohn ein längeres Beschäftigungsverhältnis nachweisen, erhalten sie am darauffolgenden Wochenende aus heiterem Himmel eine fristlose Kündigung von ihrem bisherigen Arbeitgeber. — Sukhninder Singh wird während seines zweiten Asylverfahrens Mannheim zugewiesen. Er stellt den Antrag von Mannheim nach Singen verlegt zu werden, um seine Verlobte Sarita öfter sehen zu können. Das Ausländeramt Singen lehnt die Zuweisung von Sukhninder Singh nach Singen ab, obwohl nachweislich ein Bett frei ist in der Singener Sammelunterkunft. Erst als ihm ein Pfarrer Aufnahme gewährt kann er nach Singen kommen...

Genug, mehr als genug. Mensch kann das Kotzen kommen, wenn er/sie die Tyrannsierung dieser Flüchtlingsfamilie durch rassistische BürokratInnen mitbekommt. Es ist davon auszugehen. daß es sich hierbei um alles andere als Einzelfälle handelt. Allenfalls insoweit, als es die Familie geschafft gegen alle ihr in den Weg gelegten Hindernisse in Deutschland zu bleiben und nicht vorher abgeschoben zu werden. Ein Einzelfall auch insoweit, als nur selten das „Schicksal“ einer Flüchtlingsfamilie in den Blickwinkel der Öffentlichkeit gerät, was das Südgeschmier sogleich darüber philosophieren läßt, ob hier nicht „zuviel Hilfe“ am falschen Ort aufgewendet würde. Denn schließlich gäbe es Gesetze und Gerichtsentscheidungen, die nun einmal die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber vorsähen...

Bleibt nachzutragen: Gegen diese Entscheidung von Möhrle versuchen der AK Asyl Konstanz und verschieden Einzelpersonen aus Singen, die im “Netz“ mitarbeiten, eine breite öffentliche Kampagne zu führen:

Mittlerweile haben bereits mehrere Stände und Mahnwachen vor dem Rathaus in Singen stattgefunden. Mehrere tausend Flugblätter wurden in Singen verteilt. Ferner läuft eine Unterschriftenkampagne, mit der die Unterzeichnenden massive Anklagen gegen die Ausländerbehörde der Stadt Singen und den Oberbürgermeister Möhrle erheben und die genannten auffordern, endlich ihre Zustimmung zur Familienzusammenführung des Ehepaares zu erteilen. Bis heute wurden schon weit über 500 Unterschriften gesammelt.— (woi)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.