Prozeß gegen Grabschänder
Prozeß gegen Grabschänder
Am 1. Dezember 1991 wurde die Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasiemorde auf dem Konstanzer Friedhof mit Nazi-Schmierereien geschändet. Die Täter, die zum Umfeld der Nationalen Offensive (NO) gehören, wurden Ende August verurteilt. Alexander Steffen (17), Markus Adam (18) und Martin Korn (21) sagten aus, sie seien zunächst zu der Unterführung im Petershauser Bahnhof gegangen, um dort einen Spruch für das Asylrecht zu übersprühen („das war für uns natürlich eine Provokation“, sagte Steffen). Die Parole war jedoch schon entfernt, als sie hinkamen. Daraufhin sprühte Steffen „Skinhead Konstanz“. Ein Hakenkreuz direkt darunter, sei nicht von ihnen, behaupten sie: „Wir waren damals leider nicht die einzigen Rechten“. Danach seien sie in weitem Bogen zum Friedhof gegangen, um Korn, der betrunken war, heimzubringen. Vor dem Friedhof hielten sie an, um die deutsche Nationalhymne und Nazilieder zu gröhlen. Deshalb konnten sie als Urheber der Schmierereien auf dem Friedhof schnell ermittelt werden. Der Richter wies nach, daß sie auf ihrem Weg nicht zufällig an der Gedenkstätte vorbeigekommen sind, sondern gezielt zum Tatort gingen. Daß die Täter auch heute noch zu ihren faschistischen Ideen stehen, wurde im Prozeß deutlich. Als der Richter darauf hinwies, daß die Parole „Adolf lebt“ angesichts des mehr als hundert Jahre zurückliegenden Geburtstages des „betreffenden Herrn“ (Richter) reichlich dumm sei, sagte Korn, es ginge nicht um die Person, sondern „er lebt in unserm Geist“. Daß die Angeklagten „relativ uneinsichtige Personen“ sind, betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer: „schädliche Neigungen liegen vor“. Die drei wurden wegen Volksverhetzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Sachbeschädigung zu sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem müssen sie je 60 Stunden gemeinnützliche Arbeit leisten. Adam, der als einziger arbeitet, muß zusätzlich 1000 Mark Geldstrafe zahlen. Trotz ihres jugendlichen Alters sind zumindest zwei der Täter als Faschisten keine unbeschriebenen Blätter mehr. Alexander Steffen fiel einer Polizeikontrolle bei Bayreuth auf, als er am 17. August 1991 zum Faschistentreffen anläßlich der „Gedenkleier“ für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess fuhr. Er hatte ein „Keltenkreuz“ in der Tasche, ein Symbol, das 1982 als verfassungsfeindliches Kennzeichen verboten worden ist. Steffen war an mehreren Wahlständen der NO anläßlich der Landtagswahl in Konstanz und griff dabei auch schon 'mal Antifaschistinnen an. Einer der Gegendemonstranten wurde Wochen später, als er nachts auf dem Heimweg war, von Steffen angegriffen und geschlagen. Martin Korn war ebenfalls an den NOStänden gewesen. Ihn erwartet noch ein weiteres Verfahren, weil er im August 1991 zusammen mit Gunnar Senger (über dessen Verurteilungen wir bereits berichteten) auf dem Obermarkt in Konstanz „Sieg Heil" u.ä. gerufen und einen Farbigen mit einem Fahrradschlauch geschlagen haben soll. — (db)