Neues Verfahren gegen Christian Klar
Neues Verfahren gegen Christian Klar
Stuttgart. Voraussichtlich am 7.9.92 soll das Verfahren vor dem 2. Strafsenat des OLG in Stammheim beginnen. Vorgeworfen wird Christian Klar die Beteiligung an einem Banküberfall der RAF in Zürich im November 1979. Bei einer anschließenden Verfolgungsjagd durch die Stadt kam es zu zwei Schießereien mit der Polizei, wobei eine Passantin getötet wurde. Die Anklage stützt die BAW auf die Aussagen von in der ehemaligen DDR verhafteten RAF-Aussteigern und neuerdings auch auf die Aussage des mitangeklagten Peter-Jürgen Boock. Die Prozeßanwälte fragen, was — abgesehen von den grundsätzlichen Einwendungen gegen Kronzeugengeschäfte — die weitere Anwendung der Kronzeugenregelung und die neuen Verfahren gegen Gefangene aus der RAF vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion noch bezwecken sollen. Die Terminierung auf 10 Verhandlungstage lasse befürchten, daß Christian Klar im Schnellverfahren abgeurteilt werden solle. Sie fordern die Einstellung sämtlicher neuer Verfahren sowie die Schaffung einer politischen Gesamtlösung, die die Freilassung aller politischen Gefangenen in absehbarer Zeit ermöglicht. Quelle: Presseerklärung der Prozeßanwälte vom August — (evc)