Heft 19 vom 17.09.1992 4/19 scan 2026-06-06

Stadt genehmigt Kundgebung der faschistischen Nationalen Offensive



Stadt genehmigt Kundgebung der faschistischen Nationalen Offensive

Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt hat der faschistischen Nationalen Offensive (NO) für Samstag, den 5. September eine Kundgebung auf dem Bodanplatz genehmigt. Nur durch Zufall haben einige Antifaschisten und Antifaschistinnen von der Kundgebung erfahren und kurzfristig zu einer Gegendemonstration aufgerufen. Fast 200 Leute folgten dem Aufruf. Von rund 100 Polizisten geschützt wollte die NO gegen 15 Uhr ihre Kundgebung abhalten, was aber durch Rufen von Parolen und Werfen von bei solchen Anläßen üblichen Utensilien verhindert werden konnte. Dies nahm die Polizei zum Anlaß um gegen die Gegendemonstration vorzugehen. Der vor Ort anwesende Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Lücke, ordnete die Räumung des Bodanplatzes an, da die Gegendemonstration nicht genehmigt sei.

Noch während die Polizei versuchte den Platz zu räumen, setzten die Faschisten erneut zu ihrer Kundgebung an. Sie enthüllten eine Reichskriegsflagge und brüllten: „Wir wollen Rostock auch hier“. Anscheinend war das selbst Lücke zuviel und er ließ die Kundgebung auflösen. Unter Polizeischutz zogen die Faschisten davon. Von den Gegendemonstranten wurden drei vorläufig festgenommen, von zwei wurden die Personalien aufgenommen. Während der ganzen Aktion wurde von der Polizei gefilmt. Mit weiteren Strafanzeigen ist deshalb zu rechnen.

Was veranlaßt das Rechts- und Ordnungsamt den Faschisten, die selbst im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg als rechtsextremistisch und neo-nationalsozialistisch eingestuft werden, eine Kundgebung zu genehmigen. Es bedurfte keiner umfangreichen politischen Analyse, um zu wissen, was die NO auf ihrer Kundgebung an rassistischem und faschistischem Gedankengut verbreiten. Noch in der Woche zuvor gaben sich selbst Südkurier-Redakteure entsetzt über das brutale Vorgehen der Faschisten bei den Pogromen in Rostock. Was muß erst noch alles passieren bis sich das Rechts- und Ordnungsamt an den Beschluß des Gemeinderats von 1987 hält und den Faschisten öffentliche Auftritte in der Stadt verbietet. Wie vereinbart sich das unterstützenswerte Bemühen der Stadt, den Republikaner das Konzil für deren Landesparteitag zu verweigern, wenn die NO Kundgebungen in der Stadt abhalten darf. Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Lücke muß sich für die Genehmigung der Kundgebung öffentlich verantworten. Eine Behandlung im Gemeinderat ist notwendig und sollte von den dort anwesenden antifaschistischen Kräften auch gefordert werden. — (wmo)

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