Heft 19 vom 17.09.1992 4/19 scan 2026-06-06

Positionen gegen das Seehofersche Gesundheitsstrukturgesetz



Positionen gegen das Seehofersche Gesundheitsstrukturgesetz

Stuttgart. Zum 1.1. 93 soll das Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft treten. Nach der überraschenden Vorlage des Gesetzentwurfs kurz vor der Sommerpause haben sich inzwischen die Betroffenen durch das umfangreiche Material durchgearbeitet und beginnen, Gegenpositionen aufzustellen. Wir möchten dazu drei Stellungnahmen vorstellen. — (evo)

Das Gesundheitsreferat der Stadt Stuttgart hat die Auswirkungen des Gesundheitsstrukturgesetzes auf den städtischen Haushalt und die Krankenhausversorgung in Stuttgart abgeschätzt (Gemeinderatsdrucksache Nr. 485/ 1992). Gravierende Folgen haben die geplante Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips im Krankenhaus (wonach die Investitionsmittel sowie die Pflegesätze die Kosten des sparsam wirtschaftenden Krankenhauses decken müssen) und die Grundlohnanbindung der Krankenhausbudgets 1993 bis 1995 (wonach in diesen Jahren das Budget höchstens in der Höhe der Kasseneinnahmen steigen darf). Das Gesundheitsreferat schreibt dazu: „Wenn die Budgets der Krankenhäuser in den letzten vier Jahren an die Grundlohnsummensteigerung angebunden gewesen wären, hätte sich für die Stadt ein zusätzlicher ausgleichspflichtiger Betrag von rd. 25 Mio. DM ergeben oder es hätte gewaltig gespart bzw. leistungsmäßig reduziert werden müssen . .. Eine erhebliche Verluststeigerung auf nicht absehbare Zeit ist vorprogrammiert, da eine Anhebung der Budgets der Krankenhäuser entsprechend der Grundlohnsummensteigerung nicht einmal ausreicht, tarifliche Steigerungen abzudecken . . . Die Folgen der Budgetdeckelung sind also sowohl ein Verzicht auf medizinische Weiterentwicklung als auch ein Verzicht auf künftige Stellenschaffungen in den Krankenhäusern.“ Die vorgesehene Einführung von Fallpauschalen ab 1995 (wonach der tagesgleiche Pflegesatz durch eine pauschalierte Vergütung pro Fall abgelöst wird) wird dazu führen. „daß der zusätzliche Aufwand, der für besonders teure Fälle in Maximalversorgungskrankenhäusern anfallt, durch diese einheitlichen Fallpauschalen aller Voraussicht nach nicht gedeckt werden können wird.“ Im Fazit heißt es: „Das Gesundheitsreferat vertritt die Auffassung, daß sich die bisher geltende Krankenhausfinanzierung bewährt hat, Handlungsbedarf für eine so drastische gesetzliche Veränderung zu Lasten der Krankenhausträger nicht gegeben ist.“

Gemeinsame Presseerklärung — 14.9.92 (Auszüge)

„Die ÖTV-Kreisverwaltung Stuttgart (Abteilung Krankenhäuser) und die Liste Demokratischer Ärztinnen und Ärzte Stuttgart (LDÄÄ) werden sich entschieden gegen den vom Bundeskabinett vorgelegten Entwurf eines Gesundheitsstrukturgesetzes. (...) Es soll mit dem Gesundheitsstrukturgesetz offensichtlich der Weg der Belastung der Kranken und der Leistungseinschränkung fortgesetzt werden. (...) Kosten werden verlagert auf die Kranken, Kosten werden gespart bei den Kassen durch Leistungsausgrenzung, bei den Unternehmen durch Senkung der Lohnnebenkosten und bei den gesunden Versicherten, wobei der Zusammenhang zwischen Gesundheit und sozialer Lage nicht vergessen werden sollte: Wer schlecht lebt, wird schneller krank. Die geplanten Restriktionen insbesondere im Krankenhausbereich werden außerdem zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen führen, da auf Grund des Finanzmangels notwendige Einstellungen nicht durchgeführt werden können bzw. Rationalisierungen und Intensivierung der Arbeit — neben der Leistungsminderung — der einzige Ausweg zur Senkung des Defizits sein werden. Andererseits ist bereits jetzt abzusehen, daß die Großverdiener des Gesundheitswesens wieder ungeschoren davonkommen. (...)

Demgegenüber setzen sich die ÖTV und die LDÄÄ ein: — für eine bessere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung durch eine Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung; — für neue Strukturen in der ambulanten Versorgung (Aufhebung des Niederlassungsmonopols, Möglichkeit für alternative Konzepte der ambulanten Versorgung durch Ambulatorien, stadtteilnahe Gesundheitsarbeit usw.); — für die Abschaffung des Einzelleistungsabrechnungssystems in der ambulanten Versorgung und für pauschale Formen der Bezahlung von ambulant tätigen Ärzten; — für Qualitätskontrollen der ärztlichen Leistung, sowie Positivlisten von Medikamenten und die Einführung von unabhängigen Pharmaberatern; — für die Änderung der Finanzierung der Kassen durch einen kassenübergreifenden überregionalen Finanzausgleich, den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze; — für die Finanzierung von kassenfremden Leistungen (Mutterschaftsgeld, Antibabypille usw.) durch den Staat; — für die Beibehaltung des Selbstkostendeckungsprinzips in Bezug auf die Krankenhäuser, sowie eine ausreichende Bezuschussung von Krankenhausinvestitionen durch Bund und Länder.

Eindrücke von einer Kundgebung Am 7. September 92 stieß ich zu einer Kundgebung der Stuttgarter Initiative „Ärzte für Therapiefreiheit“ auf dem Kleinen Schloßplatz, an der etwa 400 Personen teilnahmen, davon zwei Drittel in weißer Arbeitskleidung. Im folgenden sollen einige Eindrücke wiedergegeben werden, die in der verhetzten öffentlichen Debatte nicht zur Geltung gekommen sind: Alle Redner, und es sprachen nur männliche Vertreter der Zunft, betonten, daß das Seehofersche Gesetz ein Zwei-Klassen-Recht in der Diagnose und Therapie von kranken Menschen erzeuge, was sie in einen unerträglichen Gewissenskonflikt stürze. Sie lehnten es ab, das von ihnen als Bestes für den Patienten Erkannte nach Kostengesichtspunkten für Reiche/Zusatzversicherte und Kassenversicherte zu sortieren. Sie wiesen auf den Auftrag ihres ärztlichen Eides hin, der Seehofersche Inhumanitäten ausschließe. Mit Beispielen aus der Praxis zeigten die Redner auf, daß die Pool-Begrenzung bewußt den Tod oder unerträgliche Leiden vor allem älterer Menschen bewußt in Kauf nehme. So könne man heutzutage manchem Krebskranken mit neuentwickelten, teuren Medikamenten ermöglichen, seine noch verbleibende Zeit bei intakter intellektueller Steuerung zu gestalten, was mit dem Ruhigstellen durch billiges Morphium nicht gehe. Was die Monopolpreise der Pharmaindustrie anbelangt, wurde vorgeschlagen, daß die Krankenkassen als Großabnehmer mit den Pharmakonzernen verhandeln sollen. Die Öffentlichkeit, einschließlich der Gewerkschaften, solle aufhören, die niedergelassenen Ärzte für die Medikamentenpreise verantwortlich zu machen. Desweiteren wurde kritisiert, daß das Gesetz zum gläsernen Patienten führe und das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Klienten zerstört werde. Hier sollte datenschutzrechtlich geklagt werden.

In persönlichen Gesprächen wurde deutlich, daß die Arbeitsbelastungen vieler niedergelassener Ärzte sehr hoch sind und daß das Bild vom Krankenscheinsammler, der im Drei-MinutenTakt die Leute durchschleust, um abzukassieren, zwar in dem einen oder anderen Fall zutreffen mag, aber in dieser Verallgemeinerung nicht stimmt. Etliche Anwesende meinten, das Trommelfeuer von Regierung. Medien und Gewerkschaften gegen ihren Protest habe das Motiv, ihren Widerstand gegen diese inhumanen Maßnahmen zu isolieren und zu brechen. Da ist was dran. — (zem)

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