Heft 19 vom 17.09.1992 4/19 scan 2026-06-06

Prozeß gegen Christian Klar



Prozeß gegen Christian Klar

Am 7.9. begann in Stammheim der Prozeß gegen Christian Klar. Mitangeklagt ist Boock, der am zweiten Prozeßtag eine neue, den veränderten Bedingungen angepaßte Version seiner Geschichte der RAF von sich gab.

Die Anklage beruht im wesentlichen auf Kronzeugenaussagen der sog. RAF-Aussteiger. Die Verteidigung hatte vor Prozeßbeginn gefordert, sämtliche Aussagen der Kronzeugen ausgehändigt zu bekommen, um zu beleuchten, wie diese Aussagen zustande gekommen sind. Dies wurde verweigert bzw. erklärte ein Oberstaatsanwalt, daß über die ersten Verhöre gar keine Protokolle angefertigt wurden, was genauso eine Behinderung der Verteidigung darstellt. Ein entsprechender Einstellungsantrag wurde vom OLG erwartungsgemäß abgelehnt.

Gleiches hatten übrigens auch französische Richter im Zusammenhang mit dem Auslieferungsverfahren gegen Sieglinde Hofmann gefordert, um sich ein eigenes Bild über die Glaubwürdigkeit der Kronzeugen machen zu können.

In der anschließenden Erklärung zog Christian Klar die Bilanz acht Monate nach der sog. Kinkel-Initiative: „Die Verweigerung der Zusammenlegung und die Handhabung der Freilassungen bzw. die Ablehnungen sogar gegenüber weiteren Schwerkranken — das alles ist keine neue Haltung, vielmehr ist aus einer mehrmonatigen Entwicklung ein Geiselkalkül mit ganz neuem Inhalt rausgekommen: im angeschlagenen Rhythmus haben sie sich errechnet, das Geiselmaterial reicht ihnen für die nächsten zehn Jahre.“ Nach seiner Erklärung ließ sich Christian Klar von der Verhandlung ausschließen. — (s.)

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