Betriebsrat von Alusingen stellt gesundheitspolitisches Konzept vor
Betriebsrat von Alusingen stellt gesundheitspolitisches Konzept vor
Singen. Auf der letzten Vertreterversammlung der IG Metall Singen am 5. September hat der Betriebsratsvorsitzende der Alusingen, Helmut Schroff, ein Konzept vorgestellt, das die Gesundheit der Beschäftigten fördern und Krankheiten verhüten soll.
Grundlage dieses Konzepts des Betriebsrats ist eine Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz, die der Betriebsrat mit der Unternehmensleitung ausgehandelt hat. Arbeitsschutz im Sinne dieser Betriebsvereinbarung ist Arbeitssicherheit, Gesundheit am Arbeitsplatz, Unfallverhütung, Arbeitsmedizin un Ergonomie. Die „Betriebsparteien“ (also Betriebsrat und Konzernleitung) verpflichten sich in der Vereinbarung, einen „Gesundheitszirkel“ einzurichten, in dem alle Beteiligten an der betrieblichen Gesundheitsfürsorge sitzen. Aufgabe dieses Gremiums, das alle zwei Jahre jeden Betriebsbereich begutachten soll, ist es festzustellen, welche häufigen Erkrankungen in dem jeweiligen Betriebsteil auftreten.
Rechtsgrundlage für diese Initiative des Alu-Betriebsrats, so sein Vorsitzender Schroff, ist der Paragraph 20 des Gesundheitsreformgesetzes aus dem Jahr 1989. Dort hat nämlich der damalige Bundesarbeitsminister die Funktionen der Krankenkassen hinsichtlich der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert. Verhütung von Gesundheitsgefahren heiße danach nicht Heilung von bereits vorhandenen Gesundheitsschäden, sondern „vorsorgliche, prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung von Erkrankungen''. Den konkreten Anstoß für den Vorstoß in Sachen Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung hat, so Schroff, eine Untersuchung des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen gegeben. Darin wurde die Frage untersucht, welche Krankheitsbilder im Arbeitsleben am häufigsten auftreten. „Das Ergebnis war beeindruckend. Drei Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage sind auf vier Krankheitsgruppen entfallen: 1. Muskel- und Skeletterkrankungen, 2. Verletzungen/Arbeitsunfälle, 3. Atemwegserkrankungen, 4. Erkrankungen der Verdauungsorgane, wobei festgestellt werden muß, daß der Anteil der Muskel- und Skeletterkrankungen bei über 25 % liegt.
Der Betriebsratsvorsitzende forderte auf der Vertreterversammlung die anwesenden Betriebsräte abschließend dazu auf, sich mit ihren Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um nachzuforschen, inwieweit die Bestimmungen des §20 des Gesundheitsreformgesetzes auch in ihren Firmen umgesetzt werden könnten.
Quellenhinweis: Pressemitteilung der IG Metall Singen, 15.9.92— (jüg)