Asylantrag im Bundesrat
Asylantrag im Bundesrat
Am Freitag, den 25.9.1992 wurde ein Antrag der Landesregierung zur Änderung des Asylrechts im Bundesrat behandelt und in die Ausschüsse überwiesen. Teufel empfiehlt den Antrag als Basis für eine „Gemeinsamkeit der Demokraten“. Er halte die Frage „individuelles Asylrecht“ für eine rein juristische Frage, entscheidend sei allein die Verminderung der Zahl der Asylbewerber. Tatsächlich aber bedeutet der Bundesratsantrag bereits eine Beseitigung des individuellen Asylrechts.
Flüchtlinge sollen künftig vom gegenwärtigen Asylverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie nicht unmittelbar beim Grenzübertritt einen Asylantrag stellen, wenn sie aus einem „verfolgungsfreien Staat stammen“, wenn sie vorübergehend oder dauernd in einem Land waren, in dem keine politische Verfolgung stattfindet oder wenn sie absichtlich ihre Identität verbergen, z.B. durch Wegwerfen des Passes. Ebenso sollen straffällig gewordene Asylbewerber ihren Anspruch auf Prüfung des Asylbegehrens verwirken. Bürgerkriegsflüchtlinge sollen einen zeitlich begrenzten Aufenthalt außerhalb des Asylverfahrens erhalten.
Der Entschließungsantrag war von der CDU/SPD-Koalitionsregierung einstimmig verabschiedet worden. Immerhin gibt es in den Kreisverbänden der SPD noch ein paar Leute, die nicht bereit sind, Menschenleben für Regierungsposten zu opfern.
Die Stuttgarter SPD-Kreiskonferenz hat sich am 23. September mit 51 zu 48 Stimmen gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, trotz engagierten Eingreifens von Landesvorsitzenden Maurer und Innenminister Birzele. — (rac)