Prüfungsbericht zeigt: Stadtverwaltung Konstanz bezuschußte in den vergangenen Jahren Kapitalisten
Prüfungsbericht zeigt: Stadtverwaltung Konstanz bezuschußte in den vergangenen Jahren Kapitalisten
Konstanz. Der Anfang Oktober vorgelegte Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (genauer Titel: „überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Konstanz“) für den Zeitraum von 1986 bis 1990 enthält einige interessante Fakten in Sachen Wirtschaftsforderung der Stadt Konstanz. Neben den sattsam bekannten indirekten Millionen-Subventionen für Unternehmer im Rahmen der seit Jahren laufenden verschiedenen LuxusSanierungsprogramme (markantes Beispiel dafür ist der Bau einer Kundentiefgarage für den Hertie-Konzern mit öffentlichen Geldern, die inzwischen die 30 Mio. DM-Grenze überschritten haben) spendierte die Stadtverwaltung so manche Mark Kapitalisten auch in Form direkter Zuschüsse.
So hat die Stadt laut dem Bericht „im Prüfungszeitraum direkte, betriebsbezogene Wirtschaftsförderung betrieben.“ Leider geht aus den Ausführungen nicht genau hervor, wem diese zugute gekommen ist. Einzige Ausnahme: der Bericht erwähnt, daß der Lebensmittelunternehmer Otto Müller von städtischen Geldern profitiert hat, einer der Großen seiner Branche, kassierte für den Neubau des Schlachthofs. Zur Höhe der bereitgestellten Beträge steht dort: „In einer Größenordnung von rd. 2,7 Mio. DM wurden einzelne Unternehmen über ermäßigte Grundstückskaufpreise, Barzuschüsse (Hhbg. v.V.) und Erschließungskostennachlässe gefördert.“
Verhaltene Kritik läßt der Prüfungsbericht anklingen, wenn er feststellt, „der die jeweilige Förderung rechtfertigende öffentliche Zweck war nach Aktenlage nicht oder nur unterschwellig erkennbar, insbesondere weil Fördergrundsätze o.ä. bislang nicht formuliert worden sind.“ Dem kann man nur voll zuzustimmen: Zum einen müssen endlich Mindestvoraussetzungen festgesetzt werden, ohne deren Erfüllung das betreffende Unternehmen auf keinen Fall in den Genuß städtischer Gelder kommen darf, z.B. die Garantie, Arbeitsplätze zu schaffen, den anfallenden Dreck umweltfreundlich zu entsorgen etc. Zum anderen darf kein Pfennig mehr bewilligt werden, ohne daß die Fördermaßnahme nicht zuvor öffentlich im Gemeinderat behandelt wurde. - (jüg)