Heft 22 vom 29.10.1992 4/22 scan 2026-06-06

Beschwerde wegen Verletzung durch Polizei verworfen



Beschwerde wegen Verletzung durch Polizei verworfen

Konstanz. Am 12. Mai 1990 fand in Frankfurt eine bundesweite Demonstration gegen die großdeutsche Wiedervereinigung statt. Eine breite Aktionseinheit hatte dazu unter dem Motto „Nie wieder Deutschland“ aufgerufen und aus Konstanz fuhr ein Bus nach Frankfurt. Die Abschlußkundgebung auf dem Römer wurde von der Polizei u.a. mit Wasserwerfern überfallen. Durch deren Einsatz wurde mehrere Menschen verletzt. Darunter war auch ein Demonstrant aus Konstanz, der vom Strahl des Wasserwerfers ins Auge getroffen wurde. Der Verletzte hat daraufhin Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die Besatzung des Wasserwerfers erstattet. Im Frühsommer hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren eingestellt. Jetzt hat der Generalstaatsanwalt die dagegen eingereichte Beschwerde des Verletzten verworfen. Wie fast nicht anders zu erwarten war, deckt die Justiz den Polizeiapparat. So argumentiert der Oberstaatsanwalt, daß nicht zu erwarten sei, daß sich bei den Gegebenheiten des Wasserwerfer-Einsatzes deren Besatzungen daran erinnern könnten, wer wen mit einem Wasserstrahl getroffen habe. Deshalb sei nicht mit einer Verurteilung zu rechnen. Man stelle sich das vor. Bevor ein Polizist überhaupt gehört wurde, wird das Verfahren eingestellt, weil weder eine Erinnerung noch ein Geständnis zu erwarten sei. Außerdem wird dem Verletzten in Abrede gestellt, nach zwei Jahren anhand eines Videos den Wasserwerferwagen identifiziert zu können. — (chb)

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