Heft 22 vom 29.10.1992 4/22 scan 2026-06-06

Schon wieder Kriminalisierung von Antifaschisten?



Schon wieder Kriminalisierung von Antifaschisten?

Konstanz. Ein rechtliches Nachspiel hat für zwei Konstanzer die Teilnahme an der Demonstration gegen eine Kundgebung der Nationale Offensive in Konstanz. Den beiden wird vorgeworfen im Verdacht zu stehen, „als Verantwortlicher eine Gegenkundgebung gegen die „Nationale Offensive“ (NO) am 5.9.92 in Konstanz nicht angemeldet zu haben.“ Zur Erinnerung: Das Rechts- und Ordnungsamt genehmigte der Nationalen Offensive (NO) für den 5.9. — also 14 Tage nach den Pogromen in Rostock — eine Kundgebung auf dem Bodanplatz. Rund 200 Menschen beteiligten sich an einer Gegendemonstration, um die Kundgebung der NO zu verhindern. Die NO konnte die Kundgebung nicht in der gewünschten Form abhalten. Nachdem sie eine Reichskriegsflagge enthüllten und „wir wollen Rostock auch hier“ brüllten, wurde die Kundgebung durch die Polizei aufgelöst. Ohne die Gegendemonstration hätte die NO ihre rassistische und faschistische Propaganda ungestört abhalten können. Bei der Vorladung der beiden Konstanzer hat die Kripo gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Einem der beiden wurde die Ladung mit dem Vorhalt als Postkarte, also jedem einsehbar, zugestellt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz wird sich nun mit der Sache beschäftigen. - (red)

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