Klage gegen Flüchtlingszuweisung
Klage gegen Flüchtlingszuweisung
Im Dezember wollen mehrere Gemeinden beim Staatsgerichtshof eine Normenkontrollklage einreichen, um zu prüfen, ob die Art der Zuweisung von Asylbewerbern durch das Land noch mit der Landesverfassung vereinbar ist. Bisher haben sich ca. 100 Gemeinden angeschlossen. Verfaßt hat die Klageschrift der Konstanzer Ordinarius für Öffentliches Recht, Kai Hailbronner. Die Zuweisungsquote an die Gemeinden war erst kürzlich von der Landesregierung auf 12,5 Asylbewerber je 1000 Einwohner erhöht worden. Mit dieser seit Jahren betriebenen Zuweisungspolitik, hat die Landesregierung in den Kommunen immer wieder Stimmung für eine Verschärfung der Asylgesetze gemacht und damit maßgeblich zu dem Wahlerfolg der „Republikaner“ beigetragen. Für die Asylbewerber hat sich die Unterbringungssituation immer mehr verschlechtert, da die Gemeinden immer weniger in der Lage waren, menschenwürdige Unterkünfte bereitzustellen. In der Klage wird aber ausschließlich damit argumentiert, daß die Gemeinden die ihnen durch die Landesverfassung übertragenen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen könnten, da kommunale Einrichtungen wie Sporthallen etc. nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden könnten. Auch der finanzielle Ausgleich durch das Land sei nicht ausreichend, da dieser nur bis zum Abschluß des Asylverfahrens gewährt werde, danach aber immer noch zu viele Flüchtlinge zu versorgen seien. Leider läßt die Gegenwehr der Gemeinden gegen die Asylpolitik der Landesregierung die Interessen der Flüchtlinge völlig außer Acht, wodurch die Klage eher zu einer Verschärfung der Asylpolitik beitragen wird. — (rac)