Heft 22 vom 29.10.1992 4/22 scan 2026-06-06

Gericht verurteilt Hotelier und Malermeister wegen Mietwucher



Gericht verurteilt Hotelier und Malermeister wegen Mietwucher

Konstanz. Am 20. Oktober wurden der Hotelier Bernd Harnisch und der Malermeister Erwin Tränkle wegen Mietwucher verurteilt. Sie hatten Räume in der Kanzleistraße 28 in der Hauptsache an Menschen vermietet, für die das Sozialamt zahlte. Daß einige Menschen ihre Mieten selbst aufbringen mußten, führte jetzt zu ihrer Verurteilung.

Für den Sachverständigen Walter Eyermann war es schwierig, vergleichbare Mietobjekte in Konstanz zu finden. So waren auch nur „dürftige Vergleiche“ möglich. Er betonte, daß der von ihm für das Gutachten herangezogene Mietraum besser ausgestattet war, als die Kanzleistraße 28. Merkwürdigerweise dürfen laut Eyermann in einem solchen Gutachten „behebbare Mängel“ nicht berücksichtigt werden, daß heißt, wenn die Tapete von den Wänden fällt, die Toiletten ständig verstopft und die elektrischen Leitungen lebensgefährlich sind, hat das keine Auswirkungen auf die Mietpreishöhe.

„Die Gemeinschaftsinstallationen befanden sich in menschenunwürdigem Zustand“, betonte denn auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er akzeptierte Eyermanns Gutachten nicht, wegen den „saumäßigen Zuständen“ in dem Haus: „da kann man nicht sagen, die ortsübliche Miete ist 189 Mark, behebbare Mängel bleiben unberücksichtigt ... 20 Menschen und zwei schlecht funktionierende Toiletten. Das ist eine Horrorvision. Die Frage stellt sich, ob diese Räume überhaupt noch vermietet werden durften“.

Der Richter kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, daß die beiden Angeklagten sich des Mietwuchers schuldig gemacht haben und daß die geforderten Preise bis zu mehr als 225 % über dem ortsüblichen Mietpreis lagen. Für ihn gab es auch keinen Zweifel daran, daß Hämisch und Tränkle die Notlage der Mieterinnen ausgenutzt hätten, und daß sie ihre Straftat gewerbsmäßig begangen haben. Daß einige der Mieterinnen die überhöhten Mieten einfach nicht bezahlten, schützte die beiden Angeklagten nicht vor der Strafe: „Es ist nicht erforderlich, das die Miete tatsächlich bezahlt wurde, es genügt, daß man sich eine zu hohe Miete hat versprechen lassen“, sagte der Richter.

Als strafmildernd bewerteten sowohl Staatsanwalt als auch Richter, daß das Sozialamt die Mietpreise ohne Widerstand gezahlt habe. Dieses Verhalten des Sozialamtes habe einen „Beruhigungseffekt“ für die Angeklagten mit sich gebracht. Harnisch wurde zu 55 Tagessätzen ä 90 Mark, Tränkle zu 60 Tagessätzen ä 50 Mark verurteilt. Auf das Duo Harnisch/Tränkle kommt nun auch noch eine Zivilklage der Stadt Konstanz zu, die bis zum Ausgang des Strafprozesses ruhte. Viel Arbeit in Sachen Mietwucher dürfte auf die Konstanzer Gerichte zukommen, wenn der Staatsanwalt dem Gutachter aufmerksam zugehört hat: „Wenn ich ausrechne, was die Stadt heute zahlt, dann sind die Mieten in der Kanzleistraße noch harmlos“. - (db)

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