Prozeß gegen Deckert
Prozeß gegen Deckert
Am 9., 11. und 13. November ist der NPD-Bundesvorsitzende Günter Deckert aus Weinheim wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und übler Nachrede vor dem Landgericht Mannheim angeklagt. Die faschistische Monatszeitschrift Nation Europa 10/92 schreibt: „Die Anklage wirft ihm vor, genau vor einem Jahr einen Vortrag des US-Gaskammerexperten Fred Leuchter übersetzt und ein Video darüber vertrieben zu haben.“
Die Veranstaltung fand am 8.11.91 mit Wissen der Stadtverwaltung Weinheim statt, obwohl das Regierungspräsidium ein Verbot angewiesen hatten. Leuchter gilt in seinen Kreisen als „Hinrichtungsexperte“, da er als Konstrukteur und Hersteller moderner Gaskammern und anderer Hinrichtungsmaschinen für verschiedene US-Gefängnisse gearbeitet hat. In seinem „Leuchter-Report“ stellt er die Behauptung auf, daß die NS-Massenvernichtung aus „technischen Gründen“ gar nicht hätte stattfinden können. Damit versucht er die These der Neofaschisten zu stützen, daß die Behauptung der planmäßigen Vernichtung der Juden eine Erfindung des jüdischen Weltkongresses und der Alliierten sei. In dem Videomitschnitt gibt sich Deckert als Veranstalter zu erkennen. Er spricht von „Gaskammerlüge“, die den Deutschen „aufgedrückt“ worden sei.
Der Ausgang des Prozesses dürfte große Bedeutung haben. Sollte Deckert als Bundesvorsitzender der NPD nicht verurteilt werden, dürfte die Leugnung des Massenmords der Nazis wieder mehr hoffähig werden. — (scr)