Podiumsdiskussion zum Thema Ausländerhaß
Podiumsdiskussion zum Thema Ausländerhaß
Rund 150 Besucherinnen und Besucher kamen zu einer Diskussionsveranstaltung der Europäischen Jurastudentenvereinigung am 29. September ins „Barbarossa“.
Klaus Löffler, Presseattaché des Europäischen Parlaments berichtete in seinem Eingangsstatement über die von ihm gemachten Erfahrungen im Europaparlament. Seit dem Jahr 1986 gebe es eine Erklärung des Parlaments gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, seit 1989 einen Untersuchungsausschuß dazu. Wichtig sei jetzt, auf die Straße zu gehen, Zivilcourage zu zeigen. Dies würde ihm die ihm in Straßburg häufig abverlangte Arbeit einfacher machen, zu dem Stellung zu nehmen, was in der Bundesrepublik Deutschland geschieht.
Löffler sprach sich darüberhinaus für eine restriktivere Politik beim Asyl aus und begründete diesen Standpunkt mit der europäischen Harmonisierung im Rahmen der Maastrichter Verträge. Dagmar Demer vom Ladesvorstand der Grünen griff die bürgerlichen Parteien wegen deren Verständnis für den Mob in Rostock an und zeigte am Beispiel der seit 1987 von der CDU am Kochen gehaltenen Asyldiskussion auf, wer die Biedermänner hinter den Brandstiftern seien. Gewalt würde zur Durchsetzung politischer Ziele immer stärker akzeptiert. Deshalb sei der Kampf um Werte in unserer Gesellschaft jetzt wichtig. Wenn dies nicht gelänge, sieht sie die Gefahr, daß noch mehr Grundrechte zur Disposition gestellt werden. Ausländerhaß, so wie er immer dargestellt werde, gibt es nicht. An den Arbeitsplätzen würden sich Deutsche und Ausländer gut verstehen, so Gisela Reitzammer-Maier vom DGB. Die soziale Lage vieler in der BRD lebender Menschen wäre die eigentliche Ursache von Ausländerfeindlichkeit. Diese Gesellschaft würde immer mehr Menschen an den Rand drängen; 6 Millionen befanden sich schon am Existenzminimum. Die SPD würde jetzt nachgeben. Die DGB-Vorsitzende fragte, warum keine Sonderparteitage zu Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot stattgefunden hätten, wenn jetzt einer zu Artikel 16 stattfindet. Die Fluchtursachen müßten bekämpft werden. Aber da sei Deutschland mit der Militärhilfe für die Türkei mit Fluchtverursacher.
Einsicht in die Entwicklung der Flüchtlingszahlen gab Frau Herrmann, Leiterin des Sozial- und Jugendamtes Konstanz. Den Flüchtlingen ständen nach dem Asylunterbringungsgesetz nur acht Quadratmeter pro Person zur Verfügung, was soziales Wohnen unmöglich mache. Dies war leider ihre einzige Aussage, was die skandalöse Behandlung von Flüchtlingen angeht, die über Verwaltungsvorschriften geregelt wird. Vielmehr malte auch sie das Bild der Überflutung, freilich mit anderen Argumentationsmustern. Es sei gar nicht mehr möglich, genügend Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen bereitzustellen. Deshalb müsse sich beim Artikel 16 GG auch was tun. In der anschließenden Diskussion warf sie Gegnern einer Grundgesetzänderung vor, damit für die schlechte Unterbringung von Flüchtlingen mitverantwortlich zu sein. Wer gegen eine sei, müsse auch bereit sein dann die Flüchtlinge selbst aufzunehmen.
Die Diskussionleitung hatte Kai Hailbronner, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Uni, der im Auftrag von 100 Gemeinden die Normenkontrollklage gegen die Zuweisungsquote von Flüchtlingen verfaßt hat. Er wollte die allgemeine Diskussion dann auch gleich auf die Frage beschränken, was denn Jede und Jeder jetzt zu tun hätten. Dafür wurde er in den darauffolgenden Beiträgen angegriffen. Viele Rednerinnen und Redner bezogen sich auf einen Zusammenhang zwischen Asylrechtsdiskussion und den Pogromen. Eine große Mehrheit der Veranstaltungsteilnehmer hat sich gegen eine Änderung des Asylrechts ausgesprochen. Von dem Bündnis gegen den Landesparteitag der Republikaner wurde die Veranstaltung nicht genutzt, um ihre Vorstellungen in die Diskussion von interessierten Leuten einzubringen. Gerade dies ist aber auch ein Teil wichtiger Öffentlichkeitsarbeit. — (wmo)