Heft 24 vom 04.12.1992 4/24 scan 2026-06-06

Bundesvorsitzender der NPD wegen „Holocaust-Lüge“ verurteilt



Bundesvorsitzender der NPD wegen „Holocaust-Lüge“ verurteilt

Am 13. November wurde Günter Deckert vom Landgericht Mannheim nach drei Verhandlungstagen wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und übler Nachrede zu einem Jahr Gefängnis und 10000 Mark Geldstrafe verurteilt. Die Strafe wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Deckerts Mannheimer Rechtsanwalt Ludwig Bock - einschlägig als „Nazi-Anwalt“ u.a. von den MajdanekProzessen bekannt — und der Staatsanwalt kündigten Revision an.

Deckert ist Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender der NPD BadenWürttemberg. Seit 1975 sitzt er mit seiner „Deutschen Liste“ im Gemeinderat von Weinheim.

In dem Verfahren geht es um eine von Deckert geleitete Veranstaltung mit dem US-Amerikaner Fred Leuchter. Die Veranstaltung fand am 10. November 1991 in Weinheim statt. Leuchter stellte auf der Veranstaltung seinen „Leuchter-Report“ vor. Damit will er angeblich wissenschaftlich nachweisen, daß es in Auschwitz überhaupt keine Gaskammern geben konnte.

Die Anklage beruht wesentlich auf einem Video über die Veranstaltung, das über die faschistische Monatszeitschrift Nation Europa vertrieben wird.

Leuchter gilt in seinen Kreisen als „Hinrichtungsexperte“, da er als Konstrukteur und Fabrikant moderner Gaskammern und anderer Hinrichtungsmaschinen für verschiedene US-Gefängnisse gearbeitet hat. Auf eine entsprechende Frage des Richters brüstete sich Deckert sinngemäß damit, daß „Leuchter weltweit die Nr. 1 für Hinrichtungen mit Strom, Gas und mit Spritze“ sei.

In seinem „Leuchter-Report“ stellt er die Behauptung auf, daß die NS-Massenvernichtung“ aus technischen Gründen gar nicht hätte stattfinden können.

In dem Videomitschnitt gibt sich Deckert als Veranstalter zu erkennen. Deckert übersetzt den Vortrag von Leuchter nicht simultan, sondern zustimmend: „Es ist interessant, wenn man also annimmt, daß man die — eh — umbringt und verbrennt, dann gibt es folgende Zahlen. daß man. um sechs Millionen umzubringen, zu vergasen, 68 Jahre gebraucht hätte und um diese zu verbrennen, 35 Jahre.“ Die Hinrichtungen müßten also noch bis zum Jahre 2006 stattfinden. Leuchter und Deckert witzeln gemeinsam unter dem Gelächter der 120 geladenen Zuhörer: „Leß stop them now and end the Holocaust“. Sie verhöhnen die Überlebenden von Auschwitz als „Holos“ und behaupten, die „Klarsfeld-Sippe“ samt jüdischer Gruppen versuchten, Leuchter in seiner Existenz zu vernichten. Deckert spricht von der „Gaskammerlüge“, die den Deutschen aufgedrückt worden sei.

Deckert nutzte den Prozeß immer wieder für laute und lange Monologe. Der Richter Nußbruch ließ ihn gewähren. Deckert und sein Anwalt verschanzten sich hinter der angeblichen Wissenschaftlichkeit von Leuchter. Staatsanwalt Klein stellte u.a. die Frage, ob Deckert sich mit den Thesen Leuchters identifiziere. Deckert daraufhin: „Ich bin kein Experte in solchen Dingen. Im Gegensatz zum Herrn Staatsanwalt gebe ich das gerne zu.“

Klein bezeichnete den durch seriöse Gutachten widerlegten Leuchter-Report als „Müll, unter Entsorgungsgesichtspunkten sogar als Sondermüll“.

Deckert versuchte, seinen Auftritt zu einem Tribunal gegen Staatsanwaltschaft, Presse und Staat zu machen, die „deutschnationales Gedankengut“ kriminalisieren würden. Vor allem den Staatsanwalt, der „eines Juristen unwürdig“ sei, ging er teilweise unter dem Applaus eines Teils der Prozeßzuschauer hart an. „Wenn ich Innenminister wäre, würden sie anders reden, Herr Staatsanwalt“ raunzte Deckert, der von 1968 bis 1982 als Gymnasiallehrer in Mannheim tätig war, später in Heidelberg und Ladenburg, ehe er 1989 vom Schuldienst suspendiert wurde. In seinem Schlußwort ließ Deckert angesichts der drohenden Verurteilung seiner Gesinnung vollends freien Lauf: „Auf der Anklagebank sitzt ein ganzes Volk, im Sinne von Diwald, das gefügig gemacht werden soll.“ Das deutsche Volk solle ständig im Büßergewand vorgeführt werden. Er fühle sich in der Rolle eines neuen Juden, während „farbige Dealer“ und „ausländische mordende Zuhälter“ freigesprochen werden würden.

Der Gerichtssaal war mit jeweils über 170 Leuten — Antifaschisten und Faschisten etwa je zur Hälfte — und viel Presse, auch überregionaler und Fernsehen, überbesetzt.

Kommentar zu diesem Urteil:

Das Gericht stellte die Strafe zur Bewährung aus, da man „dem Angeklagten, Gelegenheit zum inneren Wandel“ geben wolle. Die Richter behandelten Deckert wie einen kleinen dummen Nazi, obwohl bekannt ist, daß Deckert nicht irgendwer sondern Bundesvorsitzender der NPD ist. Und dann auch noch: rechter Flügel der NPD. Auch der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer darauf hin, daß Deckert zumindest der geistige Hintermann für viele Gewaltakte der Nazis ist. Also ist das Urteil und die ganze Verhandlungsführung, die Deckert immer wieder die Möglichkeit zu politischen Propagandareden gab, zumindest verharmlosend. Deckert wies immer wieder darauf hin, daß er bis jetzt immer straffrei geblieben ist, und auch der Geschichtsrevisionismus erst neuerdings strafrechtlich verfolgt werde. Damit hat Deckert zweifelsohne Recht, und dies wirft ein bezeichnendes Licht auf Justiz und Staatsapparat.

Der Prozeß gegen Deckert war erst möglich durch eigene Recherchen des Staatsanwalts Klein. Staatsanwälte wie Klein sind aber die absolute Ausnahme. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die Mannheimer Fascho-Skin-Gruppe „Tonstörung“, die durch Texte wie „Hau das Messer in den Juden“ oder „Schmier die Guillotine mit Judenfett“ auffallt. Anzeige hat die Jüdische Gemeinde Mannheim gestellt. Was muß eigentlich alles passieren, bis die Bundesanwaltschaft ermittelt? — (scr)

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