Heft 24 vom 04.12.1992 4/24 scan 2026-06-06

Der Krieg in Kurdistan — eine Veranstaltung zur aktuellen Lage



Der Krieg in Kurdistan — eine Veranstaltung zur aktuellen Lage

In der Infokneipe findet am Dienstag, den 8. Dezember eine Veranstaltung zur aktuellen Situation in Kurdistan statt. Zwei Leute vom „Freundeskreis des Kurdischen Volkes“ aus Stuttgart werden berichten. Am 20. November haben in 35 Bezirken Europas Wahlen zum „Kurdischen Nationalparlament“ stattgefunden. In diesem Zusammenhang drucken wir eine Presseerklärung und eine Stellungnahme der Wahlkommission zur Erklärung des Bundesministeriums zu den Wahlen ab. —'(red)

Kämpfer der kurdischen Volksbefreiungsarmee ERNK. Die erste Phase zur Gründung des Kurdischen Nationalparlaments ist mit der Wahl der Delegierten am vergangenen Wochenende abgeschlossen worden. Für die Wahl der Delegierten ist das kurdische Volk in 35 Bezirken Europas zur Wahl gegangen. Von den 350 Kandidaten, die sich als Delegierte zur Wahl gestellt haben, sind 135 gewählt worden. 87719 Stimmen wurden abgegeben. Davon sind 926 ungültig ...

Das kurdische Volk hat zum ersten Mal in seiner Geschichte durch die Wahl für ein Nationalparlament seinen freien Willen bekundet. Mangels technischer Möglichkeiten konnten in vielen Gebieten, in denen Kurden leben, keine Wahlurnen hingestellt werden. Trotzdem haben knapp 50% der wahlberechtigten Kurdinnen und Kurden ihre Stimme abgegeben.

Die Wahl wurde durch zwei Faktoren negativ beeinträchtigt: einerseits waren es die technischen Schwierigkeiten und die Unerfahrenheit, die aus der erstmaligen Durchführung der Wahl zu erklären sind. Zum anderen haben Vertreter der Türkei in Europa und die Gegenpropaganda der Presse, insbesondere durch die Aufhetzung der Bundesregierung, die Wahlen negativ beeinflußt. Trotz dieser Schwierigkeiten sind die Ergebnisse ein Erfolg. Das kurdische Volk im Ausland hat trotz aller unternommenen Gegenmaßnahmen ein großes Interesse für die Parlamentswahlen gezeigt. Es ist von der Tatsache, daß es zum ersten Mal in der Geschichte durch Wahlen seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, und die Vertreter wählen konnte, denen es vertraut, erheblich beeinflußt worden.

... Wie wir auch schon mehrmals gegenüber der Presse erklärt haben, werden die Vorbereitungen zum kurdischen Nationalparlament, das ein Ergebnis der Auseinandersetzungen zwischen dem Nationalen Befreiungskampf des kurdischen Volkes und dem türkischen Staat darstellt, seit Anfang dieses Jahres getroffen ...

Die Entstehung des kurdischen Nationalparlaments stellt für das Volk und seinen Befreiungskampf einen wichtigen Wendepunkt dar. Es wird das einzige Organ darstellen, durch das das Volk seinen wahren Willen zum Ausdruck bringen wird. Alle anderen Organisationen, Institutionen oder Personen außerhalb des Parlaments haben nicht das Recht, den Willen des Volkes zu vertreten. In diesem Sinn bestimmt das Volk nun über sich selbst. Damit wird es ab heute den Vorteil nutzen sein Selbstbestimmungsrecht durch seine eigenen Vertreter noch organisierter zu verteidigen. Durch das große Interesse unseres Volkes an den Wahlen wird die „Terrorismus„-Beschuldigung des kurdischen Befreiungskampfes durch die westlichen Länder und vor allem durch die Türkei bloßgestellt.

Insofern kann nicht von „Terrorismus“ die Rede sein, wenn sich der kurdische Befreiungskampf gegen das türkische Militär und seine staatlichen Institutionen richtet. Daß dieser Kampf ein nationaler Befreiungskampf des Volkes ist, haben die Wahlen zum Nationalparlament noch einmal unterstrichen.

Wir rufen deshalb alle Länder dazu auf, in diesem Sinne ihre Politik noch einmal zu überdenken und die Realität anzuerkennen.

Wahlkommission zur Gründung des Kurdischen Nationalparlaments, 24 November 1992

Stellungnahme der Wahlkommission zur Erklärung des Bundesministeriums

1. Herr Ruprecht vom Bundesinnenministerium hat in seinem Schreiben an die „Union der patriotischen Intellektuellen Kurdistans“ behauptet, die Wahlen zur kurdischen Nationalversammlung stellten eine Beeinträchtigung der Souveränität völkerrechtlich anerkannter Staaten dar. Welche Staaten sind damit gemeint? Offensichtlich die Staaten, die Kurdistan kolonial besetzt halten. Welches Recht haben Staatsorgane der BRD, Kolonialismus zu verteidigen? Kolonialismus ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht, in dutzenden von UN-Resolutionen ist dies festgehalten. Das kurdische Volk hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Die Behauptung des Herrn Ruprecht bzw. des Bundesinnenministers Seiters, die Wahlen von Repräsentanten des kurdischen Volkes „beeinträchtigen die Souveränität“ anderer Staaten, ist offensichtlich eine Parteinahme der Bundesregierung für die Kolonialstaaten, die Kurdistan besetzt halten und das kurdische Volk unterdrücken. Diese Parteinahme ist rechtswidrig, sie verstößt gegen elementare Grundsätze des Völkerrechts. Wir fordern das deutsche Parlament auf, darüber zu wachen, daß der Bundesinnenminister sich auch gegenüber den kurdischen Vereinen in der BRD keine Rechtsbrüche erlaubt, sondern sich an Recht und Gesetz hält.

2. Die Staaten der BRD sind gehalten, „kongruent“, d.h. widerspruchsfrei, zu handeln. Die Wahlen der Kurden in Südkurdistan sind von den Organen der BRD bzw. des Landes NRW mit Wissen und Billigung der Bundesregierung unterstützt worden. Wenn die Unterstützung dieser Wahlen durch Staatsorgane der BRD rechtmäßig und erlaubt war, wie kann man dann die Wahlen von Kurden in der BRD zu einem Repräsentativorgan, zu einer Nationalversammlung verbieten?

3. Der Bundesinnenmister behauptet, die Wahlen von kurdischen Abgeordneten durch kurdische Wählerinnen und Wähler der BRD „störten die öffentliche Ordnung“. Die Idee, Wahlen seien eine „Störung der öffentlichen Ordnung“, kann nur bei Ministern aufkommen, die ein zutiefst gestörtes Verhältnis zu einfachsten demokratischen Normen und Regeln haben. Dies ist offensichtlich bei Minister Seiters gegeben.

4. Folglich ist das Verhalten des Bundesministers:

a) ein Verstoß gegen das Völkerrecht und das eindeutig festgelegte Selbstbestimmungsrecht der Völker, ein Recht, das selbstverständlich auch für das kurdische Volk gilt.

b) ein Verstoß gegen elementare demokratische Grundsätze und Gesetze in der BRD, wie dem Recht auf demokratische Wahlen, auf Wahl von Repräsentanten usw.

c) eine illegale und rechtswidrige Einmischung in und Störung eines demokratischen Wahlaktes, ein Versuch, hier lebende Kurdinnen und Kurden an der Wahrnehmung dieses elementaren Rechts zu hindern, die einzuschüchtern.

Wir protestieren dagegen und fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dafür zu sorgen, das sich Bundesinnenminister Seiters künftig wieder an Recht und Gesetz und an das Völkerrecht hält und sich nicht zu rechtswidrigen Gefälligkeiten für die türkische Regierung hinreißen läßt. Deutsche Behörden sind verpflichtet, sich an Recht und Gesetz der BRD und an das Völkerrecht zu halten, sie dürfen keineswegs der türkischen Regierung bei ihrer völkerrechtswidrigen Unterdrückung der Kurden auch noch durch Rechtshilfe oder Amtshilfe geben, wie es der Bundesinnenminister tut.

Wir fordern, daß sich Bundesinnenminister Seiters bei der kurdischen Bevölkerung für den Versuch der Einschüchterung und Wahlbeeinflußung entschuldigt.

Allgemeine Wahlkommission

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.