Heft 25 vom 11.12.1992 4/25 scan 2026-06-06

Wahlrecht für alle beim Diakonischen Werk

Gegen Ausländerfeindlichkeit und Diskriminierung von Ausländern


## Gegen Ausländerfeindlichkeit und Diskriminierung von Ausländern # Wahlrecht für alle beim Diakonischen Werk

Am 30.11.92 haben die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen der Einrichtungen der Diakonischen Werke Deutschlands (aus Baden, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hessen Nassau, KurhessenWaldeck, Oldenburg, Württemberg, Hannover, Thüringen, Kirchenprovinz Sachsen und dem Landesverband der Inneren Mission Schleswig-Holstein) in Kassel getagt und zum Thema Ausländerfeindlichkeit folgenden Beschluß gefaßt:

„1. Die Arbeitsgemeinschaften der MAVcn unterstützen alle Initiativen der Mitarbeitervertretungen vor Ort gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit

... 2. Wir fordern die zuständigen Stellen der Evangelischen Kirche Deutschland und die Diakonischen Werke auf, in alle zukünftigen Stellenausschreibungen folgende Passage aufzunehmen: .Bewerbungen von Ausländern, unabhängig ihrer Konfession, sind erwünscht. '

3. Wir fordern die Landeskirchen auf, in den jeweils zu beschließenden Mitarbeitervertretungsgesetzen die ,ACK-Klause1 nicht anzuwenden sowie auf eine Streichung der ACK-Klausel hinzuwirken.

Wir sagen: Alle ausländischen Mitarbeiter/innen müssen für Mitarbeitervertretungen wählbar sein.

Stellungnahme der AG-MAVen, 30. II. 1992Kassel

4. Wir fordern alle Mitarbeitervertretungen und die Leitungen auf, das Thema Ausländerfeindlichkeit in Mitarbeiterversammlungen offensiv zu diskutieren.

5. Wir rufen alle kirchlichen und diakonischen Mitarbeiter/innen auf, sich an ihren Arbeitsplätzen gegen Ausländerhall und Rassismus einzusetzen. Diese Entschließung ist von allen aufgeführten Arbeitsgemeinschaften ohne Gegenstimmen verabschiedet worden.

Im Auftrag für die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen AG-MAV Hamburg (1) Diese Klausel beschränkt die Wählbarkeit zu den Mitarbeitervertretungen auf „Mitglieder christlicher Kirchen“ und schließt damit u.a. alle nichtchristlichen ausländischen Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern etc. von der Kandidatur für die Mitarbeitervertretungen aus.

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