Vom Verwertungsverbot zum Tilgungsgebot
Vom Verwertungsverbot zum Tilgungsgebot
Stuttgart. In der mündlichen Verhandlung am 15.9.1992 gab die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) unter Vorsitz von Richter Endemann zu verstehen, daß die Klage des M. Zeis gegen das Land Baden-Württemberg auf Entfernung von Geheimdienstmaterial aus seinen Personalakten Erfolg haben muß (Az: 14 K 198/92). Das Oberschulamt Stuttgart (OSA) hatte 1985 ohne Anlaß zwei Anfragen beim Inlandsgeheimdienst ,Verfassungsschutz gestartet, der aus den Abgründen von NADIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem der Verfassungsschutzämter der BRD) ominöse Erkenntnisse und kopiertes Schriftgut anlieferte. Dieselbe Kammer des VG Stuttgart statuierte am 20.9.1988 für diese Staatsschutzmaterialien ein VerWertungsverbot, hob die darauf gegründete Entlassung von M. Zeis auf und charakterisierte das diesbezügliche behördliche Handeln als illegal und als Grundrechtsverstoß gegenüber dem Kläger. In der jetzigen Verhandlung verwarf das VG die Ansicht des OSA, auch durch illegale Aktionen des OSA in die Akten gelangte Unterlagen müßten wegen des Vollständigkeitsgebots dort weiter lagern und erkannte auf Tilgen derselben. - (zem)