Heft 2 vom 21.01.1992 5/2 scan 2026-06-19

Was geschieht mit dem Recht auf einen Kindergartenplatz?



Was geschieht mit dem Recht auf einen Kindergartenplatz?

Gemeindetagspräsident Dämmert kann sich eine Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz derzeit in Baden-Württemberg jedenfalls nicht vorstellen. 50000 Kindergarten-, 53000 Krippen- und 77000 Hortplätze müßten geschaffen werden. Ohne stärkere Beteiligung des Landes bliebe der geplante Rechtsanspruch eine Farce. Nicht nur werden den Kommunen immer mehr Aufgaben von Bund und Land zur Finanzierung überwiesen, es werden gleichzeitig Zahlungen des Landes über den kommunalen Finanzausgleich um 700 Millionen Mark für 1993 und 1994 gekürzt. Zwar beteuert der Gemeindetag, daß die Kommunen kein Interesse an der bei der Aussetzung der Kindergartenrichtlinien befürchteten Verschlechterung im Kindertagesstättenbereich hätten. Im selben Atemzug kann er sich allerdings eine „geringfügige“ Überbelegung der Kindergartengruppen vorstellen. Es seien ja nicht immer alle Kinder da. — (unb)

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