Türkei will S. Waldberg verurteilen
Türkei will S. Waldberg verurteilen
Der dritte Prozeßtermin am 15.1.93 im Verfahren gegen Stephan Waldberg vor dem Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir endete erneut mit einer Vertagung auf den 22.1.93. Zur Beobachtung des Prozesses war auch dieses Mal eine Delegation anwesend.
Die Anklage erfolgt nach § 169, verschärft durch das Anti-Terror-Gesetz. Zur Diskussion steht eine Mindeststrafe von viereinhalb bis zu siebeneinhalb Jahren. Der Staatsanwaltschaft plädierte auf Verurteilung wegen folgender Punkte: der verschlossene Brief von Hüseyin Celebi an eine Solidaritätskonferenz in der BRD, den Stephan bei sich gehabt hat, die ERNK-Abzeichen, die Stephan geschenkt bekommen hat, die Adressen aus Stephans Notizbuch, und viertens wird von Seiten der Staatsanwaltschaft immer noch bezweifelt, daß Stephan Journalist ist.
Die Tatsache, daß diese Punkte, obwohl sie bereits in den ersten beiden Terminen eindeutig geklärt wurden, nun von der Staatsanwaltschaft erneut herangezogen werden, beweist das Interesse, an Stephan ein Exempel zu statuieren. Stephan hat erneut kurz erklärt, daß das mitgeführte Material ausschließlich für Reportagen für Radio Dreyeckland und für Informationsveranstaltungen dienen sollte. Im übrigen hätte die PKK andere Möglichkeiten ihre Informationen weiterzuverbreiten. Die Aktivitäten der deutschen Behörden gegen eine Verurteilung sind bislang gering.
Zum Verfahren am 22. Januar werden erneut Beobachter anreisen. Spendenkonto für Prozeßkosten: W. Rosa, Nr. 361526, Volksbank Waldkirch (68092499), Stichwort „Stephan“.
Quelle: Antifaschistische Nachrichten Waldkirch