Heft 3 vom 05.02.1993 5/3 scan 2026-06-19

Läuft Uni-Frauenförderung zum März aus?



Läuft Uni-Frauenförderung zum März aus?

Konstanz. Obwohl der Frauenanteil an der Universität Konstanz etwa 50 % beträgt, sind Frauen innerhalb der Uni stark benachteiligt. Von 100 Lehrstühlen sind sechs von Frauen besetzt, und im Senat, dem politisch wichtigsten Gremium der Uni, sitzen Frauen nur zu einem Fünftel. Dabei verpflichtet Paragraph 3a des Universitätsgesetzes die Universitäten dazu, „auf die Beseitigung von für Wissenschaftlerinnen bestehende Nachteile“ hinzuwirken. Deswegen wurde vor zwei Jahren eine Frauenreferentin als ABM-Maßnahme an der Uni eingestellt. Doch diese Maßnahme soll am 31. März 1993 aufgrund von Sparbeschlüssen des Wissenschaftsministeriums auslaufen. Nun ist die Universität am Zuge. Die Unileitung legt das Gesetz aber so aus, daß eine Frauenreferentin nur zur Unterstützung einer Frauenbeauftragten eingestellt werden solle. Erst wenn sich eine Professorin aus dem Wissenschaftsbetrieb freiwillig als Frauenbeauftragte melden würde, solle eine Referentin halbtags eingestellt werden. Gegen diese Vorgehensweise spricht, daß eine Professorin Doppelbelastungen ausgesetzt wäre. Da auch eine Sekretärinnenstelle wegfallen soll, würden sich die Bedingungen für die Frauenförderung massiv verschlechtern. — (fr)

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